Physiotherapeuten warnen vor Rückschritten bei der Versorgung im Heilmittelbereich

Bild: AYAimages – stock.adobe.com

Aufgrund der sich zuspitzenden Finanzlage der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) mahnt der Bundesverband der Phyiotherapeuten, die Finanzsituation nicht mit Instrumenten lösen zu wollen, die schon vor Jahrzehnten nicht funktioniert haben.

Die GKV befindet sich aktuell in einer schweren, andauernden Krise, weil sie immer höhere Ausgaben stemmen muss. Die Stimmen nach gesetzlichen Regelungen wie einem Ausgabenmoratorium oder der Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung werden immer lauter, konstatiert der Bundesverband der Physiotherapeuten und zitiert aus dem Sofortprogramm der Techniker Krankenkasse von September 2025: „Die im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossene dauerhafte Abschaffung der Grundlohnsummenbindung bei Kassenverhandlungen habe nicht zu höheren Gehältern in den Physiotherapiepraxen geführt – der erwünschte Effekt sei also ausgeblieben.“

„Grundlohnsummenbindung – ein Relikt aus den 80er-Jahren“

Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) stuft eine Rückkehr zu diesem Instrument als immensen Rückschritt für den Heilmittelbereich ein: „Dieser Ansatz ist ein Relikt aus den 80er-Jahren und wir alle wissen, dass die Grundlohnsummenbindung verantwortlich dafür war, dass sich die Gehälter im Heilmittelbereich deutlich schlechter entwickelt haben als der Durchschnitt. Veränderungen sind richtig und wichtig, aber nicht mit Instrumenten, die schon vor Jahrzehnten nicht funktioniert haben.“

De facto würde diese Rückkehr eine Reihe an schwerwiegenden Folgen nach sich ziehen. Der Fachkräftemangel würde weiter vorangetrieben und in der Folge zu noch größeren Versorgungslücken führen. Kurzfristig resultieren daraus noch längere Wartezeiten auf Patientenseite, langfristig belaste dies das gesamte Gesundheitssystem. Denn kommt es zu einer physiotherapeutischen Unterversorgung, könnte dies dazu führen, dass gesundheitliche Beschwerden nicht oder zu spät therapiert werden und zum Beispiel durch chirurgische Eingriffe, die meist kostenintensiver und riskanter sind, behoben werden müssen.

Leistungskürzungen führen zu Langzeitfolgen

Auch Leistungskürzungen als Sparmaßnahmen werden zurzeit immer wieder ins Gespräch gebracht, hätten jedoch ähnliche Folgen so der Bundesverband weiter. Die Versorgung bestimmter Patientengruppen würde erschwert und der Behandlungserfolg gefährdet, wenn Leistungen wegfallen oder Therapiezeiten beziehungsweise Behandlungseinheiten gekürzt werden. „Nehmen wir als Beispiel den Kreuzbandriss, der in der Regel operativ durch eine Kreuzbandplastik und anschließend durch einen mehrstufigen Prozess mit Physiotherapie behandelt wird, um die volle Funktionsfähigkeit wiederzuerlangen. Fallen Behandlungseinheiten aus oder werden gekürzt, leidet die engmaschige Betreuung und der Muskelaufbau. Das Risiko eines erneuten Risses steigt, die frühzeitige Entstehung von Arthrose droht und somit natürlich auch die Gefahr von chronischen Schmerzen. Dieser Leidensprozess hat nicht nur Krankschreibungen zur Folge, sondern auch weitere Kosten durch Operationen, Schmerzmittel und Ausfallzeiten,“ verdeutlicht Repschläger, die selbst praktizierende Physiotherapeutin ist.

Zukunftsfeste Versorgung durch Modernisierung, Interprofessionalität und Gesetzesanpassungen

„Um unsere Versorgung zukunftsfest zu machen, muss sie umstrukturiert und modernisiert werden“, drängt IFK-Vorstandsvorsitzende Repschläger. „Es ist nicht so, dass wir bei null anfangen müssen. Unser oberstes Ziel sollte sein, die vorhandenen Ressourcen umzuverteilen und besser zu nutzen. Eine Stellschraube stellt hier die interprofessionelle und sektorenübergreifende Zusammenarbeit dar.“ Optimierte, berufsübergreifende Prozesse verbesserten nachweislich die Qualität und senkten Kosten. Ein besserer Informationsaustausch ermögliche es, relevante Daten schneller zu teilen, Behandlungsziele abzustimmen und Maßnahmen enger zu verzahnen. Hierfür brauche es Gesetzesanpassungen, die verbindliche Regelungen für die verschiedenen Leistungserbringer vorschreiben, so Repschläger.

Auch die Befugniserweiterung, zum Beispiel durch die Einführung des Direktzugangs oder die Erweiterung der Verordnungserlaubnis auf die Heilmittelerbringer, würden laut Repschläger zu einer effizienteren Nutzung der vorhandenen Ressourcen führen, da Patienten ohne Umwege über Hausärzte oder andere Zwischenstufen die Leistungen von Physiotherapeuten in Anspruch nehmen könnten und Hausarztpraxen entlastet würden.

Einsparpotenziale aufdecken, versicherungsfremde Leistungen über den Staat finanzieren

Um die Finanzlage der GKV zeitnah zu entspannen, bevor die strukturellen Änderungen ihre volle Wirkung entfalten, muss aus Sicht des Berufsverbandes auch das Thema versicherungsfremde Leistungen angegangen werden. „Es kann nicht sein, dass es zu Leistungskürzungen für die Solidargemeinschaft der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten kommt. Wenn es um Aufgaben geht, die von gesamtgesellschaftlichem Interesse sind, muss der Staat diese selbst finanzieren und darf sie nicht von den Beitragszahlenden mitfinanzieren lassen,“ kritisiert Repschläger. Der IFK als Mitglied des Spitzenverbands der Heilmittelverbände e. V. (SHV) fordert daher, diese Leistungen zu 100 Prozent über den Staat finanzieren zu lassen.

IFK und SHV verweisen auf den Fragebogen, den man bei der Finanzkommission Gesundheit eingereicht habe. Dieser sei unter anderem an die Heilmittelverbände und die GKV mit dem Ziel verschickt worden, Einsparpotenziale aufzudecken. „Alle Leistungserbringer – auch wir Physiotherapeuten – sollten bei den anstehenden Veränderungen und uns betreffenden Themen mitreden, mitgestalten und unsere Expertise einbringen dürfen, um jetzt gemeinsam mit der Politik und gleichberechtigt zu anderen Akteuren im Gesundheitswesen den Grundstein dafür zu setzen, dass die Versorgung von morgen gut gelingen kann“, appelliert Repschläger.