Physiotherapeuten werfen GKV-Spitzenverband „fadenscheinige Argumente gegen Direktzugang“ vor1. August 2023 Foto: Kzenon/stock.adobe.com Kürzlich veröffentlichte der GKV-Spitzenverband in der Juni-Ausgabe seines E-Magazins „90 Prozent“ einen Artikel über den Direktzugang in der Heilmittelversorgung. Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e.V. (IFK) kritisiert den Artikel. Der Artikel enthalte „bedenkliche Aussagen, die daran zweifeln lassen, dass sich die gesetzlichen Krankenkassen ihres Versorgungsauftrags bewusst sind“, heißt es in einer Mitteilung des IFK, der die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten „unter Beschuss“ sieht. Laut IFK stützen sich die Aussagen des GKV-Spitzenverbands auf die aktuelle Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten von 1994. Nicht in Betracht gezogen werde, dass das Bundesgesundheitsministerium im Rahmen der Reform des Berufsgesetzes für Physiotherapeuten auch diese Verordnung aktuell überarbeite, wirft der IFK dem GKV-Spitzenverband vor. Vermeintliche Mängel, die aus der aktuellen Verordnung resultierten, würden Kürze vermutlich keinen Bestand mehr haben. Laut IFK behauptet die GKV beispielsweise, dass die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung wesentliche Kompetenzen, die Physiotherapeuten für die Behandlung im Direktzugang benötigen, nicht beinhalte. So mangele „es vor allem an spezifischen Inhalten zur eigenständigen Diagnosestellung und Differentialdiagnostik sowie zur evidenzbasierten Problemlösung und Entscheidungsfindung“. Der IFK betont in einer Mitteilung an die Presse: „Fakt ist, physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken sind schon jetzt in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung als Unterrichtsinhalte aufgeführt. Mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2009 wurde zudem höchstrichterlich festgestellt, dass es lediglich einer geringfügigen Nachqualifizierung bedarf, um die Voraussetzung für den Direktzugang im Selbstzahlerbereich in Deutschland zu erfüllen.“ Diese ließen sich in 60 Unterrichteinheiten (UE) – aufgeteilt auf 50 UE für Differenzialdiagnostik sowie 10 UE Recht – lernen. Der IFK setzt sich eigenen Angaben zufolge aktuell gemeinsam mit den anderen Physiotherapieverbänden dafür ein, dass das neue Berufsgesetz diese 60 UE beinhaltet. Für Bestandstherapeuten gelte es bei der Einführung eines Direktzugangs Regelungen abzustimmen, welche Qualifikationen, zum Beispiel zur Erkennung von Gefahren (Screening), nachzuweisen sind und wie diese gegebenenfalls mit zusätzlichen Fortbildungen erlangt werden können. „Verantwortungsbewusste Physiotherapeuten tun dies bereits heute in ihrer Behandlung. Bekommt ein Patient mit Lendenwirbelsäulensyndrom beispielsweise Sensibilitätsstörungen, schickt der Therapeut ihn zu Abklärung zurück zum Arzt“, betont der IFK. Im weiteren Verlauf seiner Meldung knüpft der GKV-Spitzenverband laut IFK den möglichen Direktzugang an eine hochschulische Ausbildung für Physiotherapeuten, da dies in anderen Ländern Standard sei. Anschließend werde eine „Entwertung der fachschulischen Ausbildung skandiert“, bemängelt der IFK. Jedoch sei die Physiotherapieausbildung in Deutschland aufgrund historischer Gegebenheiten anders strukturiert als im internationalen Vergleich. Dieser Unterschied dürfe nicht automatisch mit einer Bewertung der Fähigkeiten einhergehen, so der IFK weiter. Für den Direktzugang sei nicht ein Hochschulabschluss wichtig, sondern vielmehr der Nachweis bestimmter Kompetenzen. Hier müsse eine Nachqualifizierung für fachschulisch ausgebildete Physiotherapeuten möglich gemacht werden. Inhalte und Umfang gelte es gemeinsam zu definieren. IFK: Zukunftsfähige Versorgungsformen unerlässlich Der GKV-Spitzenverband merkt in seinem Artikel an, dass das aktuelle Berufsgesetz sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten nicht die Voraussetzung für einen Direktzugang in der Physiotherapie bieten. Dass die konkreten Voraussetzungen, die ein Therapeut für die Behandlung im Direktzugang benötigt, jedoch noch gar nicht gesetzlich festgelegt wurden, lasse der GKV-Spitzenverband bei seinen Schlussfolgerungen außer Acht, so die Kritik des IFK. In einem umfangreichen Prozess würden das Berufsgesetz und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung aktuell auf den Prüfstand gestellt, überarbeitet und modernisiert. In diesem Zug könnten auch die Weichen – und die Bedingungen – für die Patientenversorgung im Direktzugang gestellt werden. Nach Eindruck des IFK scheint es, „als sperre sich der GKV-SV gegen solcherlei Veränderungen und lehne die Einführung neuer Versorgungsformen im Vorhinein ab“. Angesichts der anstehenden Herausforderungen an das Gesundheitssystem in Form von steigenden Patientenzahlen aufgrund des demografischen Wandels, sei die Entwicklung neuer Versorgungsformen jedoch unerlässlich. Nur so könne der Versorgungsauftrag der Akteure im Gesundheitswesen gewährleistet werden, so der IFK weiter, der betont, dass auch der GKV-Spitzenverband seinen Teil hierzu beitragen müsse.
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