PKV einigt sich mit Bundesärztekammer über Extravergütungen in der Corona-Krise

Ralf Kantak (Foto: PKV)

Eine flächen­deckend und kontinuierlich gute Patientenversorgung ist aktuell eine Herausforderung für Arztpraxen. Nach Angaben des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat dieser daher mit der Bundesärztekammer (BÄK) Vereinbarungen über eine „Hygiene­pauschale“ sowie über den erweiterten Einsatz von Telemedizin bei psychotherapeutischen Leistungen getroffen.

Hygienepauschale: Bis zum 31. Juli 2020 können Ärzte in der ambulanten Versorgung für jeden unmittelbaren Arzt-Patienten­kontakt einen Betrag in Höhe von 14,75 Euro für erhöhten Hygieneaufwand abrechnen.

Telemedizin: In der Psychotherapie werden die Möglichkeiten zum Einsatz von Telemedizin in der Corona-Krise erweitert. Hier kann ausnahmsweise auf den sonst erforderlichen unmittelbaren persönlichen Kontakt mit dem Patienten verzichtet werden, damit der Patient nicht unversorgt bleibt.

Im Interesse von Patienten, die in der aktuellen Krisensituation den Arzt nicht aufsuchen können und bei denen auch keine Video-Sprechstunde möglich ist, kann eine längere telefonische Beratung sinnvoll sein, um die Versorgung zu sichern. Dazu gibt es ebenfalls eine Abrechnungsempfehlung der BÄK, heißt es weiter.

Zur Vereinbarung mit der BÄK erklärt der Vorsit­zende des PKV-Verbandes, Ralf Kantak: „Die Leistungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sind auch in der Corona-Pandemie ein unverzichtbarer Beitrag zur Tragfähigkeit des deut­schen Gesundheitssystems insgesamt. Der Schutz unserer Kran­kenhäuser und des gesamten Gesundheitssystems vor einer Überlastung beginnt in jeder Arzt- und Facharztpraxis. Die Praxen sind mit allen erforderlichen Hygiene- und Distanzmaß­nahmen darauf vorbereitet, ihre Patienten sicher zu betreuen.”

Versicherte sollten daher jetzt nicht länger aus Sorge vor Ansteckungen ihre Arztbesuche aufschieben oder absagen, Gerade Patienten mit chronischen Erkrankungen benötigten die regelmäßige ärztliche Betreuung, sonst erhöhten sie ihre gesund­heitlichen Risiken, so Kantak weiter und empfieht: “Patienten mit akuten Beschwerden sollten die ärztliche Untersuchung keinesfalls hinauszögern. Auch wichtige Vorsorgeuntersuchungen sollten nicht lange aufgeschoben wer­den, weil zu spät entdeckte Krankheiten umso schwerer zu bewältigen wären und zu dauerhaften gesundheitlichen Schäden führen.”

Der PKV empfiehlt den Versicherten, jeweils Kontakt mit ihrem Arzt aufzunehmen. Möglicherweise böten sich auch Optionen für eine Beratung per Telefon oder Video. “Für Privatversicherte war es bereits vor der Corona-Pandemie möglich, sich den digitalen Arztbesuch erstatten zu lassen. Die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) kennt die ‚Beratung auch mittels Fernsprecher‘, die es dem Arzt erlaubt, eine digitale Sprechstunde abzurechnen. Die PKV geht hier mit gutem Beispiel voran”, betont Kantak.

Laut PKV-Verband zeigten die getroffenen Vereinbarungen einmal mehr, dass der private Bereich im Gesundheitswesen seiner Ver­antwortung für die medizinische Versorgung gerecht werde.