Plattform-Modell zur Bemessung der Personalausstattung in der Psychiatrie17. Februar 2020 Foto: ©New Africa – stock.adobe.com Die DGPPN hat gemeinsam mit Fachverbänden ein Modell für eine neue, am Bedarf des Patienten orientierte Personalbemessung in der Psychiatrie entwickelt. Es soll als Blaupause für eine zukunftsorientierte Personalbemessung dienen. Nach Angaben der DGPPN hat das Modell bereits eine erste Machbarkeitsstudie erfolgreich durchlaufen, die Ergebnisse liefern die aktuell beste verfügbare Evidenz für eine leitliniengerechte Personalausstattung. Die DGPPN und alle beteiligten Fachverbände plädieren deshalb für eine Berücksichtigung des Modells und der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie bei den Beratungen zur Weiterentwicklung der G-BA-Richtlinie. Zentrale Inhalte: Berechnung der für eine leitliniengerechte und menschenrechtskonforme Patientenversorgung notwendigen Personalausstattung. Personalbemessung flexibel und dynamisch, gemäß dem individuellen Bedarf des Patienten, dem Zeitverlauf der Behandlung und dem Behandlungssetting. Variablen sind u. a. die aktuelle Symptomatik, spezifische Therapieziele und Art und Schwere der Funktionsdefizite. Das Modell soll dazu beitragen, dass moderne Behandlungskonzepte wie Psychotherapie, Hilfen zur Teilhabe oder stationsersetzende Behandlung umgesetzt werden können, Angehörige und Genesungsbegleiter angemessen einbezogen werden, der Arbeitsplatz „Psychiatrie“ attraktiv für gut ausgebildetes Personal bleibt. Das Plattform-Modell unterscheidet Personalbedarfe, die direkt für die Behandlung des einzelnen Patienten notwendig sind, von solchen, die indirekt durch den Behandlungsbedarf bestimmt werden und dem Setting zuzuordnen sind (z. B. voll- und teilstationär, Regel- und Komplexbehandlung in der psychosomatischen Medizin), und von solchen, die sich auf institutioneller Ebene ergeben, wie die gemeindepsychiatrische Vernetzung und die Notfallversorgung durch die Einrichtung. Die von der Plattform auf diesem Verständnis aufbauend entwickelten Tätigkeitsprofile der jeweiligen Berufsgruppen berücksichtigen die Anforderungen einer leitlinien- und patientenorientierten, soweit möglich evidenzbasierten und an den Patientenrechten orientierten Behandlung und wurden anhand der aktuellen Versorgungssituation entwickelt.
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