Positive Bilanz zu 15 Jahren AOK-Facharztvertrag Kardiologie in Baden-Württemberg28. August 2025 Symbolfoto: ©H_Ko/stock.adobe.com Im Jahr 2010 startete die AOK Baden-Württemberg den bundesweit ersten Facharztvertrag im Fachgebiet der Kardiologie. Das Fazit der Vertragspartner fällt nach 15 Jahren positiv aus: Sowohl die Versorgungssteuerung als auch die Rate der Todesfälle und Klinikaufenthalte habe sich verbessert. Mit dem vor 15 Jahren geschlossenen Facharztvertrag hat sich die AOK Baden-Württemberg zum Ziel gesetzt, die Versorgung der bei ihr versicherten Herz-Kreislauf-Patienten zu verbessern. Die Vertragspartner sind Bosch BKK, Medi Baden-Württemberg, die Merdiverbund AG, der Bundesverband niedergelassener Kardiologen (BNK), die BNK Service GmbH sowie der Berufsverband niedergelassener fachärztlich tätiger Internisten (BNFI). Höhere Überlebensrate, weniger Klinikaufenthalte, niedrigere Gesamtkosten In einer gemeinsamen Pressemitteilung ziehen die Vertragspartner ein postives Fazit. Evaluationen und Erfahrungen haben ihnen zufolge „eindeutig bestätigt“, dass der Kardiologievertrag im Vergleich zur Regelversorgung in vielen Bereichen vorteilhafter ist. So habe etwa eine vom Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschuss geförderte Evaluation signifikant höhere Überlebensraten bei chronischer Herzinsuffizienz und Koronarer Herzkrankheit (KHK) belegt. Die Hochrechnung wies schon nach zwei Jahren 267 vermiedene Todesfälle bei den selektivvertraglich Versicherten mit Herzinsuffizienz und 343 bei Versicherten mit KHK aus, resümieren AOK und Partner. Auch mit Blick auf potenziell vermeidbare und belastende Krankenhausaufnahmen ergab sich ein positiver Trend. Es seien deutlich weniger Klinikaufenthalte und Liegezeiten bei niedrigeren Gesamtkosten aufgetreten, erklären die Vertragspartner. So zeigte die Evaluation, dass innerhalb von zwei Jahren bei Patienten mit Herzinsuffizienz 1068 und bei KHK-Patienten 1128 Klinikeinweisungen vermieden wurden. In der Analyse der Herzinsuffizienz waren 13.404 Versicherte in der Selektivvertrags- und 8776 in der Kontrollgruppe der Regelversorgung. In der KHK-Auswertung betrug das Verhältnis 19.537 zu 16.696 Versicherten. Ferner habe die Überweisungsquote im Facharztvertrag bei nahezu 100 Prozent gelegen, in der Kontrollgruppe bei lediglich zwei Drittel, heißt es von den Vertragspartnern. Die Wissenschaftler führten die Unterschiede zurück auf die verbindliche Versorgungssteuerung, eine intensivere Patientenbetreuung, die Optimierung der Arzneimitteltherapie und höhere Qualitätsanforderungen für die derzeit beteiligten 246 Ärztinnen und Ärzten und ihre Angestellten. Teilnehmende Kardiologen müssen als Qualitätsnachweis unter anderem pro Quartal 150 Ultraschalluntersuchungen, davon mindestens 100 Echokardiographien, nachweisen. Pro Quartal werden fast 60.000 Patienten versorgt. Positives Gesamtfazit der Vertragspartner Nach Ansicht von Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, wurden die Weichen von den Partnern vor 15 Jahren richtig gestellt. „Eine bessere Versorgungssteuerung basierend auf passgenauen regionalen Strukturen mit strukturierten Therapiepfaden für relevante Indikationsbereiche führen nachhaltig zu Qualitätsvorteilen bei geringeren Kosten. Der Vertrag wird auch in den nächsten zehn Jahren Vorreiter in der ambulanten Kardiologie Deutschlands sein“, hebt er hervor. Dr. Norbert Smetak, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, hebt die Vorteile für die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte hervor. Diese seien in der Regelversorgung bei vielen schweren Fällen häufig mit betriebswirtschaftlichen Problemen konfrontiert. „Im Kardiologievertrag hingegen gibt es ein planbares Honorar. Anders als im Kollektivvertrag wird jeder Behandlungsfall vergütet, was eine dauerhaft intensivere ambulante Versorgung ermöglicht und zu geringeren Krankenhausaufnahmen führt.“ In diesem Zusammenhang betont PD Dr. Ralph Bosch, Landesvorsitzender des BNK in Baden-Württemberg: „Zudem gibt es zusätzliche Leistungen, die schnell und evidenzbasiert in die ambulante Versorgung eingebracht werden. Ein Beispiel ist die Einführung der ambulanten Magnetresonanztomografie. Niedergelassene Kardiologinnen und Kardiologen, die die vereinbarten Qualifikationsanforderungen erfüllen, können diese in einer fachübergreifenden Kooperation mit Radiologinnen und Radiologen als ambulante Leistung durchführen und abrechnen. Insgesamt sind wir mit dem Vertrag sehr zufrieden.“ Frieder Spieth, Vorstand der Bosch BKK, fügt hinzu: „Der Kardiologievertrag verschafft den Ärztinnen und Ärzten Zeit für eine intensive Versorgung und eine ausführliche Information und Beratung. Die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten wird nachhaltig gestärkt und die Versorgungsqualität verbessert. Dabei können im Sinne einer interdisziplinären Zusammenarbeit auch Patientenbegleiterinnen und Patientenbegleiter der Bosch BKK und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialen Dienstes der AOK zum Einsatz kommen, die den Betroffenen vertrauensvoll mit Rat und Tat zur Seite stehen.“ Zusätzliche Leistungen des Kardiologievertrags Seit 2012 wurde bundesweit erstmalig die ambulante Implantation eines Ereignisrekorders vertraglich vereinbart. Seit 2013 werden die Materialkosten für die Druckdrahtmessung bei einer diagnostischen Herzkatheteruntersuchung übernommen. Seit 2016 können auch Ereignisrekorder der neuesten Generation verwendet werden. 2017 wurde die ambulante Implantation von ICDs und CRT-Systemen aufgenommen. 2020 wurde die Magnetresonanztomografie (MRT) aufgenommen. Seit 2024 erfolgt die Therapie unter Berücksichtigung einer geschlechterspezifischen Versorgung. Zudem wird eine krankheitsspezifische Beratung zu klima- und umweltbezogenen Kontextfaktoren im Sinne einer klimaresilienten Versorgung beachtet.
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