Potenziale der ePA stärker nutzen2. März 2023 Foto: HNFOTO/stock.adobe.com Nutzerfreundlich, gut strukturiert, bestmöglicher Datenschutz und für wissenschaftliche Nutzung geeignet – so sollte die elektronische Patientenakte (ePA) sein. Davon ist die jetzige Version noch deutlich entfernt, so die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM). Seit 2021 steht die ePA zur Verfügung, um personenbezogene Gesundheitsdaten zusammenzufassen und gebündelt zugänglich zu machen. Außerdem sollen die Daten auch für die wissenschaftliche Nutzung zur Verfügung stehen. Allerdings ist die Nachfrage der Patientinnen und Patienten bisher aus verschiedenen Gründen sehr überschaubar. In die Debatte um die Weiterentwicklung der ePA bringt sich die DEGAM nun mit einem neuen Positionspapier ein. Darin wird das bisherige Zugangs- und Nutzungskonzept als wenig praxistauglich kritisiert. Gleichzeitig werden konkrete Vorschläge zur Verbesserung gemacht.Die Hausarztpraxis der Zukunft steht nach Ansicht der DEGAM vor großen Herausforderungen: Es werden mehr und vor allem komplexer kranke Menschen hausärztlich versorgt werden müssen. Die ePA könne hierbei an zentraler Stelle stehen: Angesichts der zunehmenden Spezialisierung in der Medizin sei es heute wichtiger denn je, dass die Hausärztinnen und Hausärzte als zentrale Instanz den Überblick über alle Behandlungsschritte bei anderen Fachdisziplinen behalten, hält die Fachgesellschaft fest. „Theoretisch eignet sich die ePA sehr gut dafür, die medizinische Versorgung zu verbessern: alle relevanten Patientendaten werden an einer Stelle zusammengeführt und stehen auch im Notfall sofort zur Verfügung. Praktisch werden diese Vorteile momentan jedoch nicht eingelöst“, sagt Prof. Martin Scherer, Präsident der DEGAM. „Wenn die ePA mit aktuellen, verlässlichen und umfassenden Daten gefüllt ist, ist das auch ein guter Schutz vor Über-, Unter- und Fehlversorgung. Wir brauchen solche ressourcenschonenden Konzepte, um unnötige medizinische Maßnahmen zu vermeiden.“ In ihrem Positionspapier listet die DEGAM konkrete Verbesserungsvorschläge auf: strukturierte Datenübertragung (aus und in die hausärztliche Praxissoftware), um Daten nicht manuell übertragen zu müssen; standardisierte Ablage mit Filter-, Sortier- und Suchmöglichkeiten für mehr Übersichtlichkeit; einheitlicher Startbildschirm für die wichtigsten Informationen etc. Das oft kontrovers diskutierte Thema Datensicherheit und -schutz spielt im DEGAM-Positionspapier ebenfalls eine wichtige Rolle: Um unbefugte Zugriffe auf die ePA zu verhindern, müsse es ein höchstmögliches Schutzkonzept geben sowie klare Haftungsregelungen und Sanktionen für möglichen Datenmissbrauch. Klar ist für die DEGAM auch, dass die Patientinnen und Patienten im Rahmen ihres Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung dauerhaft die Verfügungsgewalt über alle personenbezogenen Gesundheitsdaten, die in der ePA zusammengefasst sind, haben müssen. Im Positionspapier setzt sich die DEGAM auch mit Regelungen zur wissenschaftlichen Begleitung der ePA sowie mit der Auswertung von Patientendaten zur wissenschaftlichen Nutzung auseinander und spricht sich für rechtsverbindliche und praktikable Regeln zur wissenschaftlichen Auswertung der Daten aus. So müssen zum Beispiel Datenfelder vollständig, transparent und einheitlich gestaltet sein. Außerdem muss es für die Forschenden Rechtssicherheit bei der Nutzung von ePA-generierten Daten geben. Für die evidenzbasierte Evaluation der Akzeptanz der Nutzerinnen und Nutzer macht die DEGAM ebenfalls Vorschläge: „Es ist sinnvoll, die Nutzung der ePA wissenschaftlich zu begleiten. Damit können Rückschlüsse auf bestehende Barrieren oder Umsetzungsdefizite gezogen werden. So lässt sich die ePA für die Zukunft weiterentwickeln, damit sie nicht weitere zwei Jahre nahezu ungenutzt bleibt“, kommentiert Pascal Nohl-Deryk, Sprecher der Sektion Digitalisierung der DEGAM, in der das Positionspapier federführend erarbeitet wurde.
Mehr erfahren zu: "Rauchverbot im Auto bei mitfahrenden Kindern: Bundesrat unterstützt Antrag auf Gesetzesänderung" Rauchverbot im Auto bei mitfahrenden Kindern: Bundesrat unterstützt Antrag auf Gesetzesänderung Kinder sollen nach dem Willen der Bundesländer in Deutschland künftig vor dem Passivrauchen im Auto geschützt werden. Dazu soll das Rauchen im Fahrzeug im Beisein Minderjähriger verboten werden. Der Bundesrat […]
Mehr erfahren zu: "Zweites Alzheimer-Medikament in der EU zugelassen" Weiterlesen nach Anmeldung Zweites Alzheimer-Medikament in der EU zugelassen Die Europäische Kommission hat mit Donanemab das zweite Anitkörper-Medikament in der EU zugelassen. Es kann den Krankheitsverlauf im frühen Stadium moderat verlangsamen und unterscheidet sich von Lecanemab durch eine zeitlich […]
Mehr erfahren zu: "Was bedeuten Trumps Zölle auf Arzneien für Deutschland?" Was bedeuten Trumps Zölle auf Arzneien für Deutschland? Trump verhängt Zölle auf Medikamente – ein Schlag für deutsche Pharmafirmen, die stark in die USA exportieren. Was heißt das für Patienten, die Knappheit bei manchen Arzneien und die Pharmabranche?