Praxen können teils noch nicht mit E-Akten starten23. September 2025 In wenigen Tagen wird das Befüllen der elektronischen Patientenakte für Praxen zur Pflicht. (Foto: © momius – stock.adobe.com) Am 1. Oktober beginnt eine entscheidende Stufe der Digitalisierung im Gesundheitswesen: Praxen müssen Befunde dann in die elektronische Patientenakte laden. Doch bei manchen lässt die Technik auf sich warten. Kurz vor dem Start der verpflichtenden Nutzung der elektronischen Patientenakten (ePA) in den Arztpraxen sind die technischen Voraussetzungen noch nicht überall gegeben. Für den Einsatz müssten die Praxisverwaltungssysteme mit einem ePA-Modul ausgestattet sein, sagte das Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Sibylle Steiner, der Deutschen Presse-Agentur. Nach dem letzten Stand der KBV seien nun etwa 80 Prozent der Praxen damit ausgerüstet. „Dass etwa ein Fünftel der Praxen noch nicht mit der ePA arbeiten können, sehen wir sehr kritisch.“ Manche Software-Hersteller in Verzug Steiner sagte, von einigen Herstellern der Praxissysteme wisse man, dass das Softwaremodul für die ePA im vierten Quartal nachgeliefert werden solle. „Von anderen Herstellern haben wir gar keine Rückmeldung.“ Sanktionen drohten jedoch paradoxerweise den Praxen. Das sei vollkommen inakzeptabel. „Wir werden weiter darauf drängen, dass so schnell wie möglich alle Praxen in die Lage versetzt werden, die ePA in den Arbeitsalltag zu integrieren.“ Zum 1. Oktober wird es für Gesundheitseinrichtungen verpflichtend, Daten in die E-Akten einzustellen, die rund 70 Millionen gesetzlich Versicherte von ihren Krankenkassen angelegt bekommen haben – als digitalen Speicher für Befunde, Laborwerte oder Medikamente. Der konkrete Betrieb mit der ePA in Praxen und Krankenhäusern wird seit dem Frühjahr bundesweit ausgedehnt. Bisher läuft das Befüllen durch Ärzte noch auf freiwilliger Basis. Drohende Sanktionen für Praxen Praxen, die künftig kein ePA-Modul einsetzen, drohen Kürzungen bei einer Pauschale für die Anbindung an die Gesundheits-Datenautobahn, wie die KBV erläuterte. Ab 2026 solle ein kompletter Abrechnungsausschluss gelten, wenn eine Praxissoftware ohne zertifiziertes ePA-Modul genutzt wird. Das sei unverhältnismäßig und ein völlig falscher Weg, warnte Steiner. „Es kann nicht sein, dass die Praxen bestraft werden, wenn Hersteller der Softwaresysteme es nicht rechtzeitig schaffen, Module für den ePA-Einsatz bereitzustellen.“ Rund 58.000 der 98.500 Arztpraxen in Deutschland nutzen laut der mehrheitlich bundeseigenen Digitalagentur Gematik bereits die ePA. Es zeige sich deutlich, dass die Praxen Vorreiter bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen seien, sagte Steiner. Vor allem stationäre Einrichtungen müssten nachziehen. „Viele Praxen berichten, dass sie nach wie vor Faxgeräte vorhalten müssen, damit die Kommunikation mit den Krankenhäusern und der Pflege läuft.“ Im Informationsaustausch über Entlassbriefe der Kliniken sähen Praxen aber den größten Mehrwert der ePA.
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