„Praxen sind auf Dauer unterfinanziert”

Veränderungswert (für Kliniken, blau) und Orientierungswert (für Vertragsarztpraxen, grün) im Vergleich (2019-2023). Datenbasis: GKV-Spitzenverband / Kassenärztliche Bundesvereinigung. Grafik: Zi

Berechnungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zeigen, dass bei der Vergütungsentwicklung in Klinik und Praxis die Schere immer weiter auseinander geht.

Nach den Zi-Zahlen stieg der Orientierungswert für die Vergütung der ambulanten Versorgung in den Praxen in den letzten fünf Jahren (seit 2019) insgesamt um 10,3 Prozent an. Im selben Zeitraum ist der korrespondierende Veränderungswert für die Krankenhäuser um 19,2 Prozent angehoben worden. Seit Jahren fällt nach Angaben des Instituts der Orientierungswert für die Praxen hinter die jährliche Inflationsrate zurück. 2024 liegt demnach der Orientierungswert für die Praxen das 15. Jahr in Folge unterhalb der Inflationsrate.

„In den letzten Jahren konnte der gesetzlich geregelte Preisanstieg für ärztliche Leistungen nicht einmal den Zuwachs der steigenden Lohnkosten in den Praxen decken – geschweige denn den Anstieg anderer Betriebskosten“, klagt der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried. „Das schränkt die verfügbaren Mittel für Investitionen ein und führt zu einer Verknappung des Leistungsangebots.“

Der kumulativen Inflationsrate in den Jahren 2022 bis 2024 in Höhe von 16,3 Prozent stehe eine Erhöhung des vom Bewertungsausschuss auf Basis der Vorjahresdaten und unter Inkaufnahme von Abschlägen vereinbarten Orientierungswertes von lediglich insgesamt 7,3 Prozent gegenüber, so von Stillfried weiter.

“Gesetzliche Ungleichbehandlung von Kliniken und Praxen”

„Die für die Vergütung der Krankenhausleistungen zentralen Bundes- und Landesbasisfallwerte werden dagegen nach Maßgabe eines jährlich durch das Statistische Bundesamt ermittelten Orientierungswerts für Krankenhauskosten weiterentwickelt. Dieser ist von 2015 bis 2024 um 37,9 Prozent gestiegen, während der Orientierungswert für die Praxen im selben Zeitraum lediglich um 17,6 Prozent angehoben worden ist. Nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sollen steigende Personalkosten künftig in voller Höhe auch unterjährig auf die Weiterentwicklung der Vergütungen der Krankenhäuser wirken. Trotz reduzierter Fallzahlen werden die Krankenhäuser demnach noch einmal zusätzlich finanziell bessergestellt als die Praxen, die angesichts des Fachkräftemangels und einer hohen Inanspruchnahme durch Patientinnen und Patienten jeden Finanzierungsbeitrag benötigen. Die gesetzliche Ungleichbehandlung von Kliniken und Praxen ist unverständlich. Angesichts der dringenden Notwendigkeit, jetzt alles für einen möglichst langfristigen Erhalt einer voll funktionsfähigen ambulanten Versorgung zu tun, müssen zur Festlegung des Orientierungswerts für die Praxen die gleichen Kriterien gelten wie für Krankenhäuser“, fordert von Stillfried.

(Zi/ms)