pro familia Bundesdelegiertenversammlung tagte virtuell

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Bei der virtuellen Versammlung von pro familia wurden Kriterien für eine gesetzliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs und ein neuer Bundesvorstand aufgestellt.

Der pro familia Bundesverband will klarer herauszuarbeiten, welche Kriterien für eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs wichtig sind. Außerdem wählte der Verband einen neuen Vorstand. Die pro familia Bundesdelegiertenversammlung fand gestern coronabedingt erstmals virtuell statt.

Die pro familia Delegierten stellten fest, dass wichtige Ziele des Verbands noch nicht erreicht sind. Insbesondere die Festschreibung des Schwangerschaftsabbruchs im Strafgesetzbuch führe zu einer Kriminalisierung des freiwilligen, sicheren Schwangerschaftsabbruchs, heißt es im BDV-Beschluss, der gestern verabschiedet wurde. Dies könne pro familia nicht akzeptieren, es brauche es dringend eine Lösung in Form einer gesetzlichen Neuregelung.

Um den dafür notwendigen Prozess der gesellschaftspolitischen und politischen Auseinandersetzung voranzubringen, wird der Verband Prüfsteine zur Bewertung der Vorschläge für eine gesetzliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs erarbeiten, ebenso wie eine Positionierung des Verbands zur Reform des §218 StGB. Basierend auf der Erfahrung aus der Schwangerschaftsberatung sollen hierbei insbesondere die geltende gesetzliche Verpflichtung zur Beratung und die obligatorische Wartezeit nach dieser Beratung in den Blick genommen werden. Denn der Rechtsanspruch auf eine freiwillige, kostenfreie Beratung in allen Fragen der Schwangerschaft und des Schwangerschaftsabbruchs ist ein essenzielles Element einer menschenrechts- und evidenzbasierten Regelung des Schwangerschaftsabbruchs, so der Beschluss.

„pro familia fordert eine menschenrechtskonforme und evidenzbasierte Neureglung des § 218“, erklärte die Bundesvorsitzende Dörte Frank-Boegner. „Der §218 StGB stigmatisiert den Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich und zugleich diejenigen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen oder durchführen lassen. Eine Pflichtberatung im Kontext einer Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist nicht länger tragbar und muss entschieden abgelehnt werden. Der §218 StGB ff. schafft in der Praxis die Grundlage dafür, dass der Schwangerschaftsabbruch nicht als Grundversorgung gilt. Die medizinische Versorgung zum Schwangerschaftsabbruch muss dringend verbessert werden.“

Die Delegiertenversammlung verabschiedete Bundesschatzmeister Dr. Dirk-Oliver Kaul und wählte Anke Pätsch zu seiner Nachfolgerin. Anke Pätsch ist Mitglied der Geschäftsleitung beim Bundesverband Deutscher Stiftungen und dort für Internationale Beziehungen und das Thema Diversität zuständig. Neu gewählt wurde außerdem als Nachfolgerin von Alina Marlene Schmitz Fiona Franz, die derzeit in Hamburg Medizin studiert. Für zwei bzw. drei Jahre wiedergewählt wurden die stellvertretenden Vorsitzenden Stephanie Schlitt und Jann Schweizer. Die nächste Bundesdelegiertenversammlung soll im Mai 2022 in Sachsen offline stattfinden – nach hoffentlich erfolgreich überwundener Corona-Pandemie.