Radiologische Interventionen gehören in die Radiologie8. Juni 2018 Foto: © WrightStudio – fotolia.com Die Interventionelle Radiologie, das heißt die bildgestützte minimalinvasive Gefäßtherapie mittels Kathetertechniken, genießt in Deutschland einen hervorragenden Ruf. Viele alters- und lebensstil-bedingte Erkrankungen der Blutgefäße wie etwa die periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) lassen sich auf diese Weise wirkungsvoll, patientenschonend und kostengünstig behandeln. Seit über 60 Jahren werden die Kompetenzen auf dem Gebiet der minimalinvasiven Medizin im Fach Radiologie gepflegt und ständig weiterentwickelt. Eine Reklamation dieser Therapieverfahren durch andere medizinische Fachgebiete, wie sie in der aktuellen Diskussion um die Musterweiterbildungsordnung (MWBO) der Bundesärztekammer erfolgt, schadet der Versorgungsqualität, führt zu einer vermehrten Strahlenbelastung der Patientinnen und Patienten und treibt durch unkontrollierbare Leistungsausweitungen die Kosten im Gesundheitswesen in die Höhe. Radiologisch gesteuerte Gefäßinterventionen aller Körperabschnitte – außer am Herzen – sind seit über 60 Jahren integraler Bestandteil der Radiologie und haben sich aus der diagnostisch-radiologischen Gefäßuntersuchung mit Kathetern (Angiografie) entwickelt. Die Radiologie war und ist Motor dieser innovativen, patientenschonenden Therapieverfahren. Interventionelle Radiologen sind klinisch denkende und handelnde Gefäßmediziner, die die Krankheitsbilder in allen relevanten Facetten kennen, ihre Kompetenz in bildgebenden Verfahren diagnostisch nutzen und die minimal-invasiven interventionellen Techniken beherrschen. Heute setzen Interventionelle Radiologen ihre Expertise in allen Feldern der bildgestützten vaskulären Eingriffe ein. Dieses über Jahrzehnte gewachsene Therapiespektrum belegt die Kompetenz der Radiologen, die in Art und Umfang in keiner anderen Disziplin besteht und die auch in Zukunft eine effektive, effiziente und qualitätsgesicherte Durchführung zum Nutzen der Patienten gewährleistet. Interventionelle Gefäßeingriffe sind seit vielen Jahren fester, in der WBO verankerter Bestandteil der Weiterbildung in Radiologie. Dies hat seit etwa zwei Ärztegenerationen dazu geführt, dass die interventionell-radiologische Kernkompetenz eine sehr breite Basis besitzt. Dies ist in keinem anderen medizinischen Fach der Fall. Keine andere Fachgesellschaft, die sich nun interventionelle Verfahren in die Weiterbildungsordnung schreiben lassen möchte, kann auf ein solch komplexes und flächendeckendes Qualifizierungsprogramm mit unabhängig geprüften Qualifizierungsanforderungen zurückgreifen. Interventionelle Radiologen sind aufgrund der Ausrichtung ihres Faches interdisziplinär denkende und arbeitende Ärzte. Die Radiologie ist in vielen Bereichen der klinischen Medizin, gerade aber auch in der Gefäßmedizin, das Querschnittsfach in der stationären und ambulanten Versorgung. Im klinischen Alltag stimmen sich interventionelle Radiologen eng mit den anderen gefäßmedizinischen Fächern (operative Gefäßchirurgie, internistische Angiologie, vaskuläre Neurologie, Diabetologie und Nephrologie) ab und handeln ganz überwiegend auf Zuweisung. Gefäßpatienten benötigen genau diese kompetente, interdisziplinäre Versorgung, in der alle Fächer ihre Kernkompetenzen einbringen. Im Gegensatz zu den Fächern, die sich jetzt um die Weiterbildungsbefugnis für radiologische Interventionen bemühen, stellt die Radiologie bereits heute aufgrund ihrer umfassenden Expertise eine flächendeckende, zeitlich uneingeschränkte und höchsten Qualitätsanforderungen genügende ambulante wie stationäre Versorgung mit allen bildgestützten vaskulären Eingriffen sicher. Radiologen sind viel besser als Ärzte anderer Disziplinen mit allen Materialien und Methoden der minimal-invasiven vaskulären Verfahren vertraut. Würden durch die neue MWBO radiologische Interventionen zunehmend anderen Fächern zugeteilt, würden eine qualitätsgefährdende Diversifizierung von Kompetenzen und eine erhebliche Kostensteigerung resultieren. Interventionelle Gefäßeingriffe gehören laut Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zu den Maßnahmen in der Medizin mit der höchsten Strahlenexposition für den Patienten. Radiologen sind die mit Abstand am besten im Strahlenschutz aus- und weitergebildeten Ärztinnen und Ärzte. Gemäß Röntgenverordnung ist in der Radiologie eine mindestens dreijährige, umfangreiche Weiterbildung im Strahlenschutz verankert. Eine Ausweitung der Methoden auf nicht-radiologische Fächer, die nur über eine nebenbei absolvierte Schmalspurausbildung im Strahlenschutz verfügen, konterkariert die eminent wichtige Bestrebung, die medizinische Strahlenexposition für Patientinnen und Patienten zu senken. Die für Gefäßinterventionen notwendigen bildgebenden Systeme erfordern hohe Investitionen, die ökonomischen Zwänge im Gesundheitswesen hingegen eine immer effizientere Ressourcennutzung. Es ist daher auch ökonomisch unsinnig, interventionell-radiologische Verfahren auf andere Fächer auszuweiten, zumal in den Radiologien der Weiterbildungsstätten sämtliche Ressourcen (z. B. Angiografie-Systeme, Fachpersonal) schon heute vorhanden sind.
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