Rechtzeitige RSV-Impfung der Kleinsten noch unsicher23. Juli 2024 Sowohl Kliniken als auch Praxen sehen die Umsetzung der STIKO-Empfehlung, Säuglinge vor ihrer ersten RSV-Saison passiv zu immunisieren, in Gefahr. Grund hierfür sind Unstimmigkeiten bezüglich der Abrechnungsmodalitäten. (Foto: © Prostock-studio – stock.adobe.com) Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur passiven Immunisierung von Neugeborenen und Säuglingen gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV-Prophylaxeverordnung) bestätigt zwar den künftigen Anspruch gesetzlich Versicherter auf die Leistung. Die Frage, wie Kliniken und Praxen den Mehraufwand vergütet bekommen, kann sie aber nicht zufriedenstellend beantworten. In einer gemeinsamen Pressemitteilung kritisieren die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ) und die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie e. V. (DGPI) beispielsweise, dass die von der STIKO empfohlene Immunisierung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) für Geburts- und Kinderkliniken mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden sei. So solle nach den ihnen bisher vorliegenden Informationen jede einzelne Geburts- beziehungsweise Kinderklinik ein Antragsverfahren für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB-Verfahren) nutzen, kritisieren die Fachgesellschaften. Dies führe zu erheblichem Verwaltungsaufwand und entsprechenden Bearbeitungszeiten. „Eine Impfung ist weder eine neue Untersuchungsmethode noch eine neue medizinische Behandlung, sondern eine Prophylaxemaßnahme. Gesunde Neugeborene sind in eigentlichem Sinn auch keine ‚Patienten‘“, heißt es in der Mitteilung. „Alle reden vom notwendigen Bürokratieabbau auch im Gesundheitssystem, eine solche Regelung ist genau das Gegenteil“, konstatierte Prof. Ursula Felderhoff-Müser, Präsidentin der DGKJ. Der Präsident der DGPI, Prof. Dr. Tobias Tenenbaum, ergänzt: „Eine ganz einfache Lösung wäre eine Regelung in der Rechtsverordnung in der Form, dass jede geburtshilfliche Klinik und jede Kinderklinik sowohl die Kosten für den Impfstoff als auch für die medizinische Leistung als Zusatzentgelt erstattet bekommt – ohne umständliches Antragsverfahren. Der Anspruch muss auch umgesetzt werden können.“ Erfolge keine praktikable Lösung, bestehe die Gefahr, dass die von der STIKO empfohlene Impfung neugeborene Kinder in der nächsten RSV-Saison nicht erreiche und diese damit ein hohes Risiko für eine RSV-Erkrankung tragen, geben die Fachgesellschaften zu bedenken. Denn derade bei Neugeborenen und jungen Säuglingen könne die Erkrankung besonders schwer verlaufen, weshalb die STIKO den Impfschutz in den ersten Tagen nach der Geburt in der RSV-Saison von Oktober bis März empfiehlt. RSV-Prophylaxe nicht zum Nulltarif Kritik an der Rechtsverordnung des BMG kommt auch von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): „Wir fordern das BMG auf, die geplante Rechtsverordnung zu korrigieren. Die dort enthaltene Aussage, die RSV-Prophylaxe sei Teil der Grund- und Versichertenpauschale, ist falsch“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV zum Referentenentwurf des BMG zur RSV-Prophylaxeverordnung. Die Rechtsverordnung könne nur den Anspruch für gesetzlich Krankenversicherte auf die neue Leistung regeln. Die Vergütung lege der Bewertungsausschuss fest, erklärte die KBV. „Diese Auffassung teilt inzwischen auch das BMG – so wurde es uns zumindest mitgeteilt. Insofern ist es mehr als irritierend, dass der Referentenentwurf noch die Aussage enthält, dass die Leistung in den Grund- und Versichertenpauschalen enthalten und daher eine Anpassung des EBM nicht notwendig sei. Dies muss in der Rechtsverordnung richtiggestellt werden“, forderte Gassen. Die Grund- und Versichertenpauschalen umfassen ausschließlich kurative Leistungen und dürfen bei präventiven Leistungen nicht abgerechnet werden. Mit der RSV-Prophylaxe komme ein erheblicher zusätzlicher Beratungsaufwand auf die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zu. „Insbesondere bei dieser neuen Form der passiven Immunisierung werden Eltern viele Fragen zur Wirkweise und zu möglichen Nebenwirkungen haben. Dieser hohe Beratungsaufwand muss angemessen mit zusätzlichen Finanzmitteln vergütet werden“, ergänzte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Stephan Hofmeister. Damit Neugeborene und Säuglinge wie von der STIKO empfohlen möglichst noch vor Beginn der RSV-Saison immunisiert werden könnten, müssten die Rechtsverordnung so schnell wie möglich verabschiedet und die Vergütung geregelt werden, forderte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner.
Mehr erfahren zu: "Genetische Schwachstelle bei Synovialsarkomen erkannt" Genetische Schwachstelle bei Synovialsarkomen erkannt Neue Forschungsergebnisse zeigen, dass der Einsatz eines kleinen Moleküls als Blocker zur Hemmung des SUMO2-Proteins eine erfolgreiche Strategie gegen Synovialsarkome sein könnte.
Mehr erfahren zu: "Typ-1-Diabetes: Gutes Aufwachsen geht nur zusammen und auf Augenhöhe" Typ-1-Diabetes: Gutes Aufwachsen geht nur zusammen und auf Augenhöhe Die Social-Media-Kampagne #SagEsLaut startet ihre dritte Aktion im Jahr 2025: „Kinder und Jugendliche mit Diabetes“. Wie wachsen Kinder mit Typ-1-Diabetes gut auf und wie wachsen Eltern mit ihnen mit? Zwei […]
Mehr erfahren zu: "Streeck warnt vor leichter Zugänglichkeit von Drogen" Streeck warnt vor leichter Zugänglichkeit von Drogen „Per Taxi ins Jugendzimmer“: Der Bundesdrogenbeauftragte sieht die leichte Verfügbarkeit von Rauschgift als große Gefahr. Eine Droge bereitet ihm besonders große Sorgen.