Reform der Gesetzgebung zur Reproduktionsmedizin: DGA e.V. sieht künftige Regierung in der Pflicht24. Februar 2025 Foto: © Christoph-Burgstedt/stock.adobe.com Die Deutsche Gesellschaft für Andrologie e.V. (DGA) fordert die künftige Bundesregierung dringend auf, die Reform der Gesetzgebung zur Reproduktionsmedizin auf ihre Agenda zu nehmen. Auf Basis der Empfehlungen der Expertenkommission müssten zum Wohle der Patienten eine zeitgemäße Kinderwunschmedizin in Deutschland ermöglicht werden, so die DGA. „Die Ampel-Regierung hat die Chance vertan, die veraltete Gesetzgebung in der Reproduktionsmedizin zu reformieren und entsprechend der enormen medizinisch-wissenschaftlichen Fortschritte in einem einheitlichen Gesetz zu regeln. Einen weiteren Aufschub darf es angesichts der wachsenden Bedeutung der Fortpflanzungsmedizin nicht geben“, mahnt die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Andrologie e.V. Prof. Sabine Kliesch. Moderne Kinderwunschmedizin gefordert Neben dem mehr als 30 Jahre alten zentralen Embryonenschutzgesetz (ESchG) und dem Transplantationsgesetz regeln in Deutschland weitere gesetzliche Bestimmungen und Richtlinien die Zulässigkeit von Fortpflanzungstechniken. Eine Leihmutterschaft ist verboten, und auch die Eizellspende ist hierzulande, anders als in den meisten europäischen Ländern, untersagt. „Damit wird die Erforschung des Zusammenspiels von Ei- und Samenzellen bei der Entstehung des neuen Lebens seit Jahren gebremst, und wir müssen hinnehmen, dass Frauen die hohe Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland nicht in Anspruch nehmen können, sondern für eine anonyme Eizellspende ins Ausland gehen, was unnötige medizinische Risiken für Mutter und Kind sowie fehlende Rechtssicherheit mit sich bringt“, kritisiert Kliesch. Die Fachgesellschaft DGA hatte das Votum der interdisziplinären Expertenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin begrüßt und in einer Pressemitteilung im Frühjahr 2024 für eine gesetzgeberische Umsetzung plädiert. Darin unterstützt die DGA die Empfehlung für eine Legalisierung der Eizellspende, die vor allem den Schutz der Spenderinnen und das Kindeswohl im Sinne des Rechts auf Kenntnis der Abstammung regeln soll. Unter sehr engen Voraussetzungen und tragfähigen Regelungen hält die DGA auch eine Liberalisierung der altruistischen Leihmutterschaft für denkbar. Immer mehr Fertilitätsbehandlungen Heute fordert die Fachgesellschaft die künftige Regierung auf, Verantwortung zu übernehmen und gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen, um der zunehmenden gesellschaftlichen Bedeutung der Reproduktionsmedizin gerecht zu werden. Neueste Daten aus dem aktuellen Jahrbuch des Deutschen IVF-Registers sprechen laut DGA für sich: Allein 2023 haben 68.656 Frauen eine reproduktionsmedizinische Behandlung in einem der 141 Mitgliedszentren des Registers in Anspruch genommen. Seit dem Beginn der elektronischen Erfassung 1997 kamen in Deutschland 412.230 Kinder durch In-vitro- Fertilisation (IVF) zur Welt. Das entspricht der Einwohnerzahl zweier Großstädte wie Mülheim an der Ruhr und Magdeburg zusammen.
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