Refraktive Chirurgie: Sorgfalt und Qualitätssicherung als wesentliche Voraussetzungen

KRC-Mitglied Prof. Michael C. Knorz. Foto: Kaulard/Biermann Medizin (Archiv)

Brille oder Kontaktlinsen sind hervorragende Möglichkeiten, einen Sehfehler auszugleichen, doch nicht alle Menschen möchten sich auf eine Sehhilfe verlassen müssen. Verschiedene Methoden der refraktiven Chirurgie bieten die Möglichkeit, von der Brille unabhängig zu werden. Prof. Michael Knorz vom Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA) gibt einen Überblick über gängige Verfahren.

„Zu allererst gilt es, sich gründlich zu informieren“, rät Knorz, denn es gebe eine Vielfalt von Verfahren, deren Abkürzungen auf den ersten Blick kaum verständlich seien: PRK, LASEK, LASIK, ICL, RLE oder SMILE.
Gemeinsam ist diesen medizinisch nicht zwingend notwendigen Verfahren, dass die Refraktion des Auges dauerhaft verändert wird.
Besondere Sorgfalt, so der BVA, sei sowohl bei der Beratung und Aufklärung vor dem Eingriff als auch bei der Ausführung der Operation gebnoten. Eine Qualitätssicherung auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse böten jene Augenchirurgen ihren Patienten, die nach den Empfehlungen der Kommission Refraktive Chirurgie (KRC)* vorgingen. Für die folgenden Verfahren hat die KRC Empfehlungen erarbeitet: 

PRK und LASEK 
Bei Photorefraktiven Keratektomie (PRK) beziehungsweise Laser-epithelialen Keratomileusis (LASEK) wird zunächst die oberste Hornhautschicht, das Epithel, mechanisch oder mittels Laser entfernt. Danach wird mit einem Excimer-Laser das Zentrum der Hornhaut abgeschliffen, um die Fehlsichtigkeit auszugleichen. Das Epithel bildet sich im Verlauf weniger Tage neu und schließt die oberflächliche Wunde. Bis zur Abheilung müssen die Patienten mit Schmerzen rechnen, auch das Sehvermögen bessert sich erst nach einigen Tagen. Mit diesem Verfahren werden Kurzsichtigkeit (bis -6 dpt), Stabsichtigkeit (bis ca. 5 dpt) und seltener auch Weitsichtigkeit korrigiert. 

LASIK und Femto-LASIK 
Das bekannteste Verfahren zur Sehkorrektur mit dem Laser ist die Laser-in-situ-Keratomileusis (LASIK), bei der zunächst eine etwa 0,15 Millimeter dicke Lamelle der Hornhaut präpariert und wie ein Deckel umgeklappt wird. Danach wird wie bei der PRK mit dem Excimer-Laser das Zentrum der Hornhaut abgeschliffen. Anschließend wir die Hornhautlamelle zurückgelegt. Sie saugt sich fest und muss nicht angenäht werden. Die LASIK ist für die Korrektur von Kurz- (bis -8 dpt), Weit- (bis 3 dpt) und Stabsichtigkeit (bis ca. 5 dpt) geeignet. Nach dem Eingriff erholt sich das Sehvermögen rasch und die Patienten haben weniger Schmerzen als nach der PRK. 

SMILE
Die Abkürzung SMILE steht für „Small Incision Lenticule Extraction“, also „Kleinschnitt-Lentikelentfernung“. Es handelt sich um ein Verfahren zur Korrektur der Kurzsichtigkeit mittels Laser. Dabei wird mit einem Femtosekundenlaser im Inneren der Hornhaut des Auges ein linsenförmiges Gewebescheibchen (Lentikel) erzeugt, das über einen kleinen Lasereinschnitt entfernt wird. Hierdurch ändert sich die Brechkraft der Hornhaut, die Kurzsichtigkeit wird korrigiert. SMILE ist indiziert zur Korrektur der Kurzsichtigkeit von -1,0 bis -8,0 dpt und des Astigmatismus bis -5,0 dpt. 

Phake Intraokularlinse
Wenn hornhautchirurgische Verfahren wie eine LASIK nicht infrage kommen, gibt es die Möglichkeit, zusätzlich zur körpereigenen Linse eine weitere Linse (phake Intraokularlinse bzw. implantierbare Kontaktlinse [ICL])  in das Auge einzusetzen. Solche phaken Intraokularlinsen werden zur Korrektur einer Kurz- (ab -3 dpt) oder Weitsichtigkeit (ab +3 dpt) eingesetzt. 

RLA/RLE
Wie bei der modernen Kataraktchirurgie wird das Auge beim refraktiven Linsenaustausch (RLA, engl. RLE) am Rand der Hornhaut eröffnet und die körpereigene Linse wird entfernt, um durch eine Kunstlinse ersetzt zu werden. Mit diesem Verfahren lassen sich eine höhere Kurz- oder Weitsichtigkeit sowie gleichzeitig die Alterssichtigkeit korrigieren. 

Genau informieren 
„Welches der verschiedenen Verfahren im individuellen Fall geeignet ist, kann ein Patient am besten bei einem Beratungsgespräch nach einer gründlichen Voruntersuchung in der Augenarztpraxis erfahren“, unterstreicht Knorz. So könnten auch Gründe gegen eine Operation sprechen. Generell sollten Menschen unter 18 Jahren sich keinem refraktiven Eingriff unterziehen. Wichtig sei, dass die Refraktion bereits seit mindestens ein bis zwei Jahren stabil sei. Diese und weitere Aspekte könnten im persönlichen Gespräch mit dem behandelnden Augenarzt in Ruhe besprochen werden. 

*KRC: Die KRC wurde vom BVA und der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) gegründet. Sie bietet regelmäßige Fortbildungen für Augenchirurgen an und hält für interessierte Patienten Listen qualifizierter Operateure bereit. Internetseite der KRC: http://www.aad.to/krc/index.php