Resolution der KVBB-VV: “Arztvorbehalt nicht aufweichen”20. September 2017 Die Vertreterversammlung der KVBB sagt nein zum derzeit geplanten Kompetenzkatalog für den Physician Assistant. Symbolbild: © Imillian – Fotolia.com Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin-Brandenburg (KVBB) wendet sich mit einer Resolution gegen die Implementierung des gegenwärtig auf Bundesebene geplanten Kompetenzkataloges zur Ausbildung zum Physician Assistant. Die Mitglieder der VV der KVBB sprechen sich mit ihrer Resolution “vor allem im Interesse des Patientenschutzes” dafür aus, “die uneingeschränkte Beibehaltung des geltenden ärztlichen Vorbehalts bei Diagnostik und Therapie” beizubehalten und lehnen die Implementierung des geplanten Kompetenzkataloges für den Physician Assistant ab. In der Resolution positioniert sich die KVBB-VV wie folgt: “Ein Arzt darf Leistungen, die er aufgrund der erforderlichen, besonderen Fachkenntnisse nur höchstpersönlich erbringen kann, nicht delegieren. Dazu gehören die Anamnese, die Indikationsstellung, die Untersuchung des Patienten einschließlich invasiver diagnostischer Leistungen, das Stellen der Diagnose, die Aufklärung und die Beratung des Patienten, die Entscheidung über die Therapie und die Durchführung invasiver Therapien einschließlich der Kernleistungen operativer Eingriffe. Im vorliegenden Kompetenzkatalog zum Physician Assistant werden diese bereits seit vielen Jahrzehnten geltenden Grundsätze des gemeinsamen Delegationspapiers der BÄK und der KBV aufgeweicht bzw. sogar in Teilen ausdrücklich verletzt, sodass das Ersetzen des approbierten Arztes als Berechtigter zur Ausübung der Heilkunde und somit die Substitution ärztlicher Leistungen möglich wird. Des Weiteren ist die übergroße Anzahl an Kompetenzen so formuliert, dass letztendlich die praktische, reale Umsetzung entscheiden wird, ob es sich nach den o. g. Grundsätzen um eine verbotene Substitution oder noch erlaubte Delegation handelt. Es besteht die Gefahr, dass Patientinnen und Patienten mit diesem Modell künftig eine fachlich minderwertige Gesundheitsversorgung erhalten, weil die mit langjährigem Studium und langjährigem Sammeln von Wissen und Erfahrungen im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt verbundene ärztliche Kompetenz dafür nicht länger erforderlich wäre. Es ist zudem davon auszugehen, dass von dem Modell schon aus Kosteneinsparungsgründen weitreichender Gebrauch gemacht werden würde. Gesundheitsleistungen der genannten Art gehören in ärztliche Hand.” Anm. d. Red.: Link zum BÄK/KBV-Konzeptpapier “Physician Assistant – Ein neuer Beruf im deutschen Gesundheitswesen”: http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Fachberufe/Physician_Assistant.pdf Beschlüsse des 120. DÄT zum Thema Physician Assistant, siehe Beschlussprotokoll S. 111ff: http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/120.DAET/120DaetBeschlussProt_2017-05-26.pdf
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