Retraktion der Prostata bei BPH: G-BA fordert Medizinprodukthersteller zur Meldung auf

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Der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) will ein Verfahren zur Bewertung der Retraktion der Prostata zur Behandlung des Benignen Prostatasyndroms (BPS) starten. Dazu fordert das Gremium zunächst einmal Medizinproduktehersteller zur Stellungnahme auf.

Am 10.07.2025 hat der G-BA im Bundesanzeiger bekanntgegeben, dass er Beratungen über eine Richtlinie zur Erprobung der neuartigen BPS-Therapie aufnimmt. Dazu sollen die laut Gesetz stellungnahmeberechtigten Medizinproduktehersteller ermittelt und erste Einschätzungen eingeholt werden.

Der Grund dafür ist, dass der G-BA den Nutzen der Methode, wie im Bundesanzeiger zu lesen ist, zwar noch nicht als hinreichend belegt ansieht, die Methode aber das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative biete.

Mit dem Beratungsverfahren soll eine Richtlinie für eine Studie konkretisiert werden, mit der sich der Nutzen der Methode auf einem „ausreichend sicheren Erkenntnisniveau“ feststellen lässt.

Dazu sollen die Hersteller aussagekräftige Unterlagen einreichen. Diese müssen laut G-BA das Medizinprodukt bezeichnen und beschreiben, dessen Einbindung in die Methode erklären und die Zweckbestimmung erlätern, für die das Medizinprodukt in Verkehr gebracht wurde.

Die Unterlagen können bis zum 18. August 2025 der Geschäftsstelle des G-BA übermittelt werden. Der G-BA bittet um eine Einsendung „nach Möglichkeit in elektronischer Form“.

(ms)