Rheinland-Pfalz: Bioethik-Kommission pocht auf Selbstbestimmung28. Januar 2026 Die Bioethik beschäftigt sich mit grundsätzlichen Fragen des Seins (Symbolfoto: ©WINDCOLORS/stock.adobe.com) 107 Seiten stark ist der neueste Bericht der Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz. Es geht um das Thema Altern, um medizinische und ethische Fragen und um Selbstbestimmung. Abseits des Politikalltags und losgelöst von konkreten Gesetzesvorhaben hat sich ein 30-köpfiges Expertengremium in Rheinland-Pfalz mit gesellschaftlichen, rechtlichen und ethischen Fragen rund um das Altern beschäftigt. Wissenschaftler verschiedener Fachgebiete, Vertreter aus Landesministerien und von gesellschaftlichen Institutionen verfassten als Bioethik-Kommission von Rheinland-Pfalz einen Bericht, der Empfehlungen geben und Handlungsbedarfe formulieren will. Was ist die Bioethik-Kommission des Landes genau? Die Kommission ist kein regelmäßig zusammentretendes Gremium. In wechselnder Besetzung beschäftigt sie sich mit konkreten Fragestellungen und soll die Landesregierung zu Technologien und deren möglichen Folgen beraten. Die Kommission gibt es schon seit 1986, sie ist damit deutlich älter als der Deutsche Ethikrat auf Bundesebene. 1985 beauftragte das Kabinett das Justizministerium, eine interministerielle Kommission samt Sachverständiger verschiedener Fachrichtungen einzuberufen, die sich mit Fragen der Bioethik beschäftigt. In früheren Jahren hat sich die Kommission etwa schon zur Fortpflanzungsmedizin, Humangenetik, zur Gentechnologie, Sterbehilfe oder zur Präimplantationsdiagnostik geäußert. Um welches Thema ging es diesmal? Die Überschrift lautete „Wie wir in Zukunft altern – Ethische und verfassungsrechtliche Dimensionen biomedizinischer Innovation in der Alternsforschung“. Zu dem Thema kam die in diesem Fall 30-köpfige Kommission erstmals im Januar 2024 zusammen. Im Kern geht es um Entwicklungen in der Medizin und Altersforschung und wie Forschung, Politik und Gesellschaft damit umgehen sollen. In der Kommission saßen Vertreter aus Staatskanzlei, Finanz-, Justiz-, Innen-, Arbeits-, Wirtschafts- und Gesundheitsministerium. Hinzu kamen Wissenschaftler aus Biologie, Theologie, Medizin, Philosophie sowie Rechtswissenschaftler. Was sind zentrale Aussagen des Berichts? Die Kommission stellt die Wichtigkeit der Selbstbestimmung in den Mittelpunkt. Der Bericht betont etwa, niemand dürfe gezwungen werden, auf Erkenntnisse einer zunehmend präventiven Medizin zurückzugreifen. Das betrifft beispielsweise individuelle Risiken für künftige Erkrankungen. Jeder solle frei entscheiden dürfen, ob er oder sie etwas über eigene Gesundheitsrisiken erfahren möchte. Es gebe auch ein Recht auf Nichtwissen und ein Recht auf den Verzicht auf eine medizinische Behandlung, erklärte Philipp Fernis (FDP). Fernis ist Justizminister von Rheinland-Pfalz und Vorsitzender der Kommission. Der Philosophie-Professor Carl Friedrich Gethmann, der Teil der Kommission war, sagte, es müsste stets auch mögliches „Sekundär-Leid“ beachtet werden. Was mache es etwa mit einem Menschen, wenn der erfahre, dass er mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in 40 Jahren Leukämie bekomme? An dem Recht auf Selbstbestimmung ändere auch nichts, dass die eigene Lebensweise Kosten für die Solidargemeinschaft entstehen lassen könnte, betonte Fernis. Es dürfe hier nichts gesellschaftlich verlangt werden. Es gebe mit Risiken behafteten Sport, gleichzeitig sei Sport gesund. Und es gebe mit Risiken behaftete Lebensweisen, gleichzeitig sei Geselligkeit gesund. Unterstrichen wird in dem Bericht auch, dass das Alter niemals ein Kriterium sein dürfe bei der Verteilung begrenzter Ressourcen des Gesundheitssystems. Entscheidend müsse vielmehr die jeweilige Erfolgsaussicht einer Behandlung sein. Das berührt auch Fragen rund um Triage. In Triage-Situationen müssen Ärztinnen und Ärzte entscheiden, in welcher Reihenfolge sie Menschen helfen. Beim Thema selbstbestimmtes Sterben rät der Bericht dazu, den Grundsatz „Im Zweifel für das Leben“ durch den gleichrangigen Grundsatz „Im Zweifel für die Würde“ zu ergänzen. Beim Datenschutz empfiehlt der Bericht in gewisser Weise ein Abrücken von der strikten Zweckbindung bei Einwilligungen für die Nutzung des eigenen Körpers oder von Körperteilen für Forschungszwecke. Und was passiert mit dem Bericht? Er wird veröffentlicht. Seine Empfehlungen sind nicht bindend, sie sollen Orientierung oder Denkanstöße geben. Gedacht ist der Bericht als Angebot an die Politik, ohne selbst politisch zu sein, wie der Verfassungsrechtler Friedhelm Hufen sagte. Hufen war schon mehrfach und auch diesmal Teil der Kommission. Minister Fernis sagte, er hoffe, dass der Bericht in der nächsten Legislaturperiode nach der Landtagswahl am 22. März parlamentarisch aufgegriffen werde. Philosophie-Professor Gethmann sagte, er habe keine Angst, dass mit dem Bericht „brotlose Kunst“ geschaffen worden sei. Die Politik werde sich in den kommenden Jahren zwangsläufig mit dem Altern und damit zusammenhängenden ethischen und rechtliche Fragen auseinandersetzen.
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