Rheumatologische Fachassistenten zur besseren Versorgung von Rheuma-Patienten8. Juni 2020 Foto: ©HNFOTO /Adobe Stock In Deutschland gibt es zu wenige Rheumatologen: Nur etwa die Hälfte der Patienten kann angemessen versorgt werden. Abhilfe könnten Rheumatologische Fachassistenten schaffen, darauf wies die EULAR hin und rät zum Einsatz von Fachassistenten. Entzündlich-rheumatische Erkrankungen zählen zu den Volksleiden, allein in Deutschland sind mindestens 1,5 Millionen Menschen betroffen. Da ein Mangel an Rheumatologen besteht, kann hierzulande jedoch nur die Hälfte der Patienten angemessen behandelt werden (1,2). Der Einsatz von Assistenzpersonal, wie etwa in Dänemark und Großbritannien üblich, könnte die Situation verbessern. So zeigt eine Studie erstmals für Deutschland, dass die Versorgung von Patienten mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen durch Rheumatologische Fachassistenten (RFA) nicht schlechter abschneidet als die alleinige Behandlung durch Rheumatologen. Um die Wartezeiten zu verkürzen und gesundheitliche Schäden abzuwenden, rät die Europäische Rheumaliga (European League against Rheumatism, EULAR) auf ihrer heutigen OnlinePressekonferenz anlässlich ihres Jahreskongresses dringend zum Einsatz von RFAs auch in der Bundesrepublik. Etwa zwei Prozent der erwachsenen Bevölkerung sind in Deutschland von chronischentzündlichen rheumatischen Erkrankungen wie Rheumatoide Arthritis (RA), axiale Spondyloarthritis (axSpA) oder Psoriasis-Arthritis (PsA) betroffen (1). „Diese Patienten tragen eine hohe Krankheitslast“, erläutert Dr. Kirsten Hoeper von der Klinik für Rheumatologie und Immunologie an der Medizinischen Hochschule Hannover. Verpasste Therapiechancen durch zu lange Wartezeiten Starke Schmerzen, extreme Müdigkeit, Kraftlosigkeit, zunehmende Versteifung und körperliche Verkrümmung können sich erheblich auf Aktivitäten, Ausbildung und Beruf, Partnerschaft und Familie auswirken – bis hin zur Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Eine frühe Diagnose und Therapie sind wichtig, um derart gravierende Folgen durch Gelenkschäden möglichst zu verhindern. „Doch die vorhandenen ärztlichen Ressourcen reichen nicht aus, um eine frühzeitige, patientenzentrierte und leitliniengerechte Versorgung durchzuführen. Die Wartezeiten auf einen Termin sind viel zu lang“, stellt Hoeper fest. Neun bis zwölf Monate Wartezeit seien keine Seltenheit. „Dies, obwohl durch die Entwicklung neuer Medikamente die Erkrankung bei der Mehrheit dieser Patienten fast vollständig in die sogenannte Remission zurückgedrängt werden könnte – eine rechtzeitige Therapie vorausgesetzt.“ Zur Verbesserung der Situation könnte der Einsatz von RFAs beitragen, wie in einigen Ländern Nordeuropas seit Längerem etabliert. RFAs sind Vertreter medizinischer Assistenzberufe wie Arzthelferin, Krankenschwester, Studienschwester oder RTA/MTA, die zusätzliches theoretisches und praktisches Wissen rund um die Versorgung von Menschen mit rheumatischen oder muskuloskelettalen Erkrankungen erworben haben (3). Eine solche Delegation ärztlicher Leistungen in der Rheumatologie wird international empfohlen (4-8, 9). „Der rechtliche Rahmen dafür ist auch in Deutschland gegeben“, sagt Hoeper (10). „Darüber hinaus existiert seit 2006 für den RFA-Abschluss ein Curriculum, das derzeit der Bundesärztekammer in erweiterter Form zur Zertifizierung vorliegt.“ (3) Um zu prüfen, ob und wie der Einsatz von RFAs auch im deutschen Gesundheitssystem funktioniert, fand eine prospektive, randomisierte, kontrollierte und multizentrische Studie statt, die im Dezember 2019 zum Abschluss kam. „Daran nahmen insgesamt 236 Patienten aus acht deutschen Zentren teil, bei denen ein Bluttest die Diagnose rheumatoide Arthritis abgesichert hatte“, erläutert Studienautorin Hoeper. Studie: Beteiligung von Rheumatologischen Fachassistenten führt zu gleichwertigen Behandlungsergebnissen Die Patienten waren im Schnitt 58 Jahre alt, zu über 70 Prozent weiblich und litten im Durchschnitt 130 (unter 12 bis etwa 144) Monate an rheumatischen Beschwerden. Während die eine Studiengruppe in dem zwölfmonatigen Untersuchungszeitraum ausschließlich von Rheumatologen betreut wurde, übernahmen in der anderen Studiengruppe RFAs zeitweilig zu drei festgelegten Zeitpunkten die Betreuung – der Arztkontakt war hier nur kurz. Der Gesundheitszustand der Patienten wurde mit dem allgemein anerkannten Erfassungsbogen DAS28 (Disease Activity Score an 28 Gelenken) bewertet, der die Krankheitsaktivität auf einer aufsteigenden Werteskala von 2,0 bis 10,0 ermittelt. Werte zwischen 3,2 und 5,1 gelten als moderat. Ergebnis der Studie: Die strukturierte Delegation von ärztlichen Aufgaben an eine RFA ist dem derzeitigen Versorgungsstandard nicht unterlegen. Während die Krankheitsaktivität für die von RFAs mitbetreute Gruppe im Durchschnitt bei DAS28 2,43 lag, betrug der Wert für die durchgängige Rheumatologen-Sprechstunde im Mittel DAS28 2,29. „Dieser Unterschied ist klinisch und statistisch nicht signifikant“, resümiert EULAR-Präsident Prof. Iain B. McInnes aus Glasgow, Schottland, Großbritannien. „Damit kann erstmalig für Deutschland gezeigt werden, dass eine RFA-Sprechstunde eine sichere Ergänzung der Versorgung der Patienten mit Rheumatoider Arthritis darstellt“, ergänzt Prof. John Isaacs aus Newcastle, Großbritannien, Vorsitzender des wissenschaftlichen Programm-Komitees beim EULAR. Dabei hätten auch die Patienten selbst die Betreuung durch die RFAs positive wahrgenommen, erklärt Hoeper. Bessere Versorgung auf kosteneffiziente Weise „Die Integration eines Teamansatzes aus Rheumatologen und anderen Gesundheitsexperten in die Behandlung von Patienten mit entzündlichen rheumatischen Erkrankungen bietet große Chancen“, betont McInnes. „RFAs können Ärzte entlasten, die wiederum freiwerdende Ressourcen für komplexere oder neue Patienten nutzen können“, ergänzt Hoeper. Die langen Wartezeiten auf einen Termin bei einem Rheumatologen würden sich dadurch verkürzen. „Indem sich Deutschland als weiteres europäisches Land an die internationalen EULAR-Empfehlungen zu RFAs anlehnt, führt dies auf kosteneffiziente Weise zu einer besseren Versorgung der Patienten“, stellt Hoeper abschließend fest. Literaturhinweise: 1. Zink A, Braun J, Gromnica-Ihle E, et al. [Memorandum of the German Society for Rheumatology on the quality of treatment in rheumatology – Update 2016]. Zeitschrift fur Rheumatologie 2017;76:195–207. 2. Edelmann E. Outpatient rheumatologic treatment in Germany. Z Rheumatol 2014; 73:123–34. 3. Rheumaakademie. Rheumatologische Fachassistenz. https://www.rheumaakademie.de/jahresprogramm_2020; S. 48–55 4. Koksvik H, Hagen K, R¯devand E, Mowinckel P, Kvien T, Zangi H. Patient satisfaction with nursing consultations in a rheumatology outpatient clinic: a 21-month randomised controlled trial in patients with inflammatory arthritides. Annals of the rheumatic diseases2013:836-43. 5. Ndosi M, Lewis M, Hale C, et al. The outcome and cost-effectiveness of nurse-led care in people with rheumatoid arthritis: a multicentre randomised controlled trial. Annals of the rheumatic diseases2014:1975-82. 6. Hill J, Thorpe R, Bird H. Outcomes for patients with RA: a rheumatology nurse practitioner clinic compared to standard outpatient care. Musculoskeletal Care 2003;1:5207. Primdahl J, Sorensen J, Horn H, Petersen R, Horslev-Petersen K. Shared care or nursing consultations as an alternative to rheumatologist follow-up for rheumatoid arthritis outpatients with low disease activity–patient outcomes from a 2-year, randomised controlled trial. Annals of the rheumatic diseases2014:357-64. 8. de Thurah A, Esbensen BA, Roelsgaard IK, et al. Efficacy of embedded nurse-led versus conventional physician-led follow-up in rheumatoid arthritis: a systematic review and meta-analysis. RMD Open 2017;3:e000481. 9. Bech B et al. 2018 update of the EULAR recommendations for the role of the nurse in the management of chronic inflammatory arthritis. Ann Rheum Dis 2020; 79:61–68. 10. KBV, GKV. Kassenärztliche Bundesvereinigung/GKV Spitzenverband. Vereinbarung über die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 28 Abs. 1 S. 3 SGB V: Anlage 24 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä). Dtsches Ärzteblatt 2013;110: A-1757/B-1549/C1525
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