Sammelklage gegen Philips: Bereits mehr als 20.000 interessierte AOK-Versicherte17. Dezember 2024 Foto: nmann77/stock.adobe.com Am 31. Dezember 2024 endet die Registrierungsfrist für eine Sammelklage gegen den Medizingeräte-Hersteller Philips Respironics wegen schadhafter Beatmungsgeräte. Das Interesse auf Patientenseite ist laut AOK-Bundesverband hoch. „Es haben sich bereits über 20.000 interessierte Patientinnen und Patienten bei uns gemeldet, die sich der Klage anschließen wollen“, betont Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes. Der in Italien stattfindende Prozess zur Sammelklage gegen Philips hat aus AOK-Sicht das Potenzial, die Interessen der Versicherten wirkungsvoll durchzusetzen. „Die einfacheren Regelungen zur Durchsetzung von Schadenersatz in Italien bieten eine gute Vorlage dafür, wie das Patientenrechtegesetz in Deutschland geändert werden muss.“ Die nächste Bundesregierung müsse die Rechte betroffener PatientInnen und Patienten zügig stärken, so Reimann. Die AOK rufe betroffene Versicherte weiter auf, sich bis zum 31. Dezember an der Sammelklage zu beteiligen. Unterdessen hat Philips sein Auskunftsersuchen und die Unterlassungsaufforderungen gegen die AOK zurückgenommen, wie der AOK-Bundesverband mitteilt. Das Sozialgericht München hatte das Unternehmen darauf hingewiesen, dass die entsprechenden Verfahren keine Erfolgsaussichten haben. „Weiterhin steht das Unternehmen Phillips nicht zu seiner Verantwortung“, kritisiert Reimann. Obwohl der Schaden im Jahr 2021 gemeldet worden sei, habe Phillips den Versicherten in Deutschland keine Entschädigung angeboten. Zudem läuft der notwendige Austausch der Geräte aus Kassensicht schleppend. Statt Patientinnen und Patienten zeitnah auch mit Geräten anderer Hersteller zu versorgen, verzögere Philips den Prozess, sodass immer noch schadhafte Geräte im Gebrauch seien. Gleichzeitig lehne das Unternehmen die Übernahme sämtlicher Kosten des Serienschadens, die durch den Austausch der Geräte entstehen, weiterhin ab, so der AOK-Bundesverband. Auch Verhandlungen mit den Krankenkassen darüber werden verweigert, sodass die Kassen nun auf den juristischen Weg setzen.
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