Sanitätsdienst der Bundeswehr stärken und strukturell weiterentwickeln13. Mai 2024 Der Ärztetag fordert eine enge Verzahnung von zivilem und militärischem Gesundheitssystem. (Foto: Schulz-Design – stock.adobe.com) Die Abgeordneten des Ärztetages haben die besondere Bedeutung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr als wesentlichen Faktor für die Einsatzfähigkeit der Truppe und dessen enge Vernetzung mit der zivilen Gesundheitsversorgung hervorgehoben. Das Bundesministerium für Verteidigung plant, den Sanitätsdienst der Bundeswehr und die Streitkräftebasis in einem neuen Unterstützungsbereich aufgehen zu lassen. Der Ärztetag begrüßte die vorgesehene Ausbringung eines hochrangigen „Chief Medical Officer im Bundesministerium der Verteidigung (CMO)”. Die Präsenz des CMO in wichtigen Gremien wie dem Militärischen Führungsrat sei hilfreich und zielführend. Für den weiteren Restrukturierungsprozess der Bundeswehr fordert der 128. Deutsche Ärztetag das Bundesministerium für Verteidigung auf: 1. auch weiterhin die durchgängige fachliche und organisatorische Führung aller Angehörigen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr durch Approbierte mit angemessener Dienstgradhöhe sicherzustellen, 2. in dem neu aufzustellenden Operativen Führungskommando den Sanitätsdienst mit einer Abteilung (JMED) zu repräsentieren, die in der Lage ist, alle medizinischen Einsätze und Aufträge fachkompetent und durchhaltefähig zu begleiten, um so die medizinische Versorgung in hoher Qualität und Verlässlichkeit sicherzustellen. Durch die komplexe Zusammenarbeit in Krise und Konflikt mit dem zivilen Gesundheitssystem, ist diese Abteilung durch einen verantwortlichen Approbationsträger im Rang eines Generalarztes/-ärztin, zu führen. 3. dem Sanitätsdienst in der Führung des neu aufzustellenden Unterstützungskommandos eine wirkungsvolle und durchsetzungsfähige Position zuzuweisen. Sanitätsdienstliche Mittel und Kräfte müssen stets einheitlich und zusammengefasst für die Streitkräfte und zivil-militärische Aufgaben eingesetzt werden können. 4. Reservisten in allen Ebenen als wichtige Akteure und belastbare Verbindungen zum zivilen Gesundheitssystem einzuplanen und personelle Durchlässigkeit zwischen zivilen Gesundheitssystem und Zentralem Sanitätsdienst zu schaffen. Für das Ärzteparlament ist der Sanitätsdienst der Bundeswehr nicht nur ein wesentlicher Faktor der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr, sondern auch Bestandteil der zivilen Gesundheitsversorgung, gerade auch bei Krisen und Katastrophen, was zuletzt erst in der Pandemie bewiesen worden sei. Im Hinblick auf eine starke Vernetzung von zivilem und militärischen Gesundheitswesen wies der Ärztetag darauf hin, dass Ärzte im Sanitätsdienst der Bundeswehr gleichsam Mitglieder der Landesärztekammern mit allen berufs- und standesrechtlichen Pflichten sind, wie etwa einer geregelten Weiter- und Fortbildung. Gleichzeitig trage der Sanitätsdienst dazu bei, dass ausreichend Fachkräftenachwuchs für das gesamten deutsche Gesundheitssystem sichergestellt werde. Zudem ermögliche die personelle Durchlässigkeit von zivilem zu militärischen Gesundheitswesen, u. a. durch Reservisten, im Bedarfsfall einen zügigen Aufwuchs und eine „Kaltstartfähigkeit” des jeweilig anderen Sektors. Für den Ärtzetag sind ähnlich aufgebaute Führungsstrukturen und eine gelebte zivil-militärische Zusammenarbeit unabdingbar. (hr)
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