SARS-CoV-2 kann Guillain-Barré-Syndrom auslösen

Bei Patienten mit schweren Covid-19-Verläufen und Beatmungspflicht muss abgeklärt werden, ob nicht ein Guillain-Barré-Syndrom oder Miller-Fisher-Syndrom die eigentliche Ursache der Beatmungspflichtigkeit sein könnte. (Foto: ©CMempel – stock.adobe.com)

Das Guillain-Barré-Syndroms (GBS) entsteht häufig in Folge von Infektionen,  beispielsweise nach bakterieller Darminfektion oder Infektion mit dem Zytomegalievirus. Nun reiht sich auch SARS-CoV-2 in die Reihe der GBS-auslösenden Erreger ein. Eine Besonderheit: Bei SARS-CoV-2-Infektion kann es bereits nach fünf bis zehn Tagen zu dieser schweren neurologischen Komplikation kommen.

Das Guillain-Barré-Syndrom (GBS) ist ein schweres neurologisches Krankheitsbild. Durch eine überschießende Auto­immunreaktion, häufig in Folge von Infekten, wird die Myelin­schicht der peripheren Nerven geschädigt, sodass die Nervenfasern keine Reize mehr übertragen können. Nachweisbar sind beim GBS oft Autoantikörper gegen Ganglioside im Blut. Folgen sind Paresen, die meistens beidseitig in den Beinen beginnen, dann auch die Arme und das Gesicht betreffen. Bei einigen Patienten kann sogar die Atemmuskulatur in Mitleidenschaft gezogen werden, sodass sie beatmet werden müssen. Die Betroffenen erhalten zur Therapie entweder hochdosiert intravenös Immunglobuline oder es erfolgt eine Plasmapherese. Oft dauert es viele Wochen, bis sich die Symptome zurückbilden, bei einigen Patienten bleiben dauerhaft neurologische Beschwerden bestehen.

Bekannt ist, dass etwa drei Viertel aller GBS-Fälle in Folge von Infektionen auftreten, sei es durch eine bakterielle Darmentzündung mit Campylobacter jejuni oder einer Infektion der oberen Luftwege mit dem Zytomegalievirus oder anderen Viren. Nun wurde erstmals über SARS-CoV-2-assoziierte GBS-Fälle berichtet.1-3 Eine Besonderheit dabei: Während es häufig zwei bis vier Wochen dauert, bis ein Infekt-assoziiertes GBS auftritt, kam es bei einer SARS-CoV-2-Infektion bereits nach fünf bis zehn Tagen zu dieser schweren neurologischen Komplikation kommen.

Der erste Fallbericht1 eines vermutlich SARS-CoV-2-assoziierten GBS betrifft eine 61-jährige Frau aus China, die mit Paresen der unteren Extremitäten in die Klinik aufgenommen wurde, jedoch keine Atemwegssymptome, Fieber oder Diarrhoe aufwies. In den folgenden drei Tagen breiteten sich die Paresen aus. Die Therapie erfolgte mit i.v.-Immunglobulinen. An Tag 8 entwickelte die Patientin Husten, Fieber und wies im Thorax-CT Zeichen einer viralen Pneumonie auf. Der SARS-CoV-19-Rachenabstrich war positiv. Die Autoren diskutieren ein SARS-CoV-2-assoziiertes GBS, da die klassischen respiratorischen Covid-19-Symptome aber erst eine Woche nach Beginn des GBS hinzukamen, müsse auch die Möglichkeit eines zufälligen koinzidenten Auftretens beider Erkrankungen in Betracht gezogen werden.

Zwei Wochen später wurde allerdings eine Fallserie mit GBS bei fünf italienischen SARS-CoV-2-Patienten veröffentlicht.2 Von 1000 bis 1200 Covid-19-Patienten erkrankten fünf innerhalb von fünf bis zehn Tagen nach Symptombeginn von Covid-19 an einem GBS, drei dieser Patienten mussten maschinell beatmet werden. In der Studie konnte allerdings nicht abgegrenzt werden, ob die Beatmung wegen des GBS oder der respiratorischen Infektion notwendig wurde.

Eine dritte Arbeit3 aus Madrid stellt zwei Kasuistiken von Covid-19-Patienten mit der GBS-Variante des Miller-Fisher-Syndromes (MFS) vor. Im Serum waren MFS-auslösende Gangliosid-Antikörper nachweisbar und beide Patienten hatten SARS-CoV-2-positive Rachenabstriche.
Typischerweise treten das klassische GBS oder das MFS zehn Tage bis zu vier Wochen nach der zugrundeliegenden Infektion auf, also in der Regel, nachdem die Patienten von der Infektionskrankheit genesen sind. Bei SARS-CoV-2-Infektionen hingegen ist das Intervall deutlich kürzer. Alle bisher berichteten Patienten erkrankten bereits fünf bis zehn Tage nach Symptombeginn der Covid-19-Erkrankung.

„Bei beatmeten Patienten auf der Intensivstation stellt das GBS eine wichtige Differenzialdiagnose zur sogenannten ­Critical-Illness-Neuropathie dar, einer peripheren Nervenschädigung, die in der Regel erst später im Krankheitsverlauf bei Patienten auf der Intensivstation auftritt,“ betont Prof. Helmar Lehmann von der Neurologischen Universitätsklinik Köln. Allerdings sei die Unterscheidung relevant, um nicht die Behandlung mit Immunglobulinen zu versäumen, wie Prof. Peter Berlit, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN), ergänzt.

Wichtig sei also, dass bei Patienten mit GBS oder Miller-Fisher-Syndrom abzuklären, ob eine SARS-CoV-2-Infektion vorliegt, erklärt die DGN. Umgekehrt müsse bei Patienten mit schweren Covid-19-Verläufen, die beatmet werden müssen, abgeklärt werden, ob nicht ein GBS/MFS die eigentliche ­Ursache der Beatmungspflichtigkeit sein könnte. Das gelte insbesondere dann, wenn der bildgebende Befund der Lungen nicht auf Organschädigungen deutet, die eine maschinelle Beatmung notwendig machen.

Orginalpublikationen:
1. Zhao H et al. Guillain-Barré syndrome associated with SARS-CoV-2 infection: causality or coincidence? Lancet Neurol, 1. April 2020
2. Toscano G et al. Guillain-Barré Syndrome Associated with SARS-CoV-2.
N Engl J Med, 17. April 2020
3. Gutiérrez-Ortiz C et al. Miller Fisher Syndrome and polyneuritis cranialis in COVID-19. Neurology, 17. April 2020