Schlafstörungen: Rechtzeitige Diagnose und Behandlung verhindert Langzeitschäden6. Oktober 2020 Foto: ©Boris Zerwann/Adobe Stock Eine rechtzeitige Diagnose und Behandlung von Schlafstörungen ist wichtig, um Langzeitschädigungen möglichst zu vermeiden. Die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) verweist immer wieder darauf, Schlaferkrankungen gemäß der evidenzbasierten Leitlinien der DGSM zu behandeln. Chronische Schlaferkrankungen, die schlimmstenfalls sogar unentdeckt bleiben, sind ein klarer Risikofaktor für gesundheitliche Langzeitschädigungen und Folgeerkrankungen. Zum Beispiel bei Schlafapnoe, also Atemaussetzern im Schlaf, besteht ein hohes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Schlaganfall. Für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes sind Ein- und Durchschlafstörungen, Insomnien, ebenfalls ein Risikofaktor. In Bezug auf die psychischen Erkrankungen betrifft dies vor allem Depressionen und Angststörungen. Diese Befunde ergeben sich aus epidemiologischen Längsschnittstudien beziehungsweise aus Meta-Analysen dieser Studien. Solche Studien ergaben zum Beispiel auch, dass 15 Prozent der Patienten mit einer langfristigen Schlafstörung eine Demenz entwickeln. Bei einer unbehandelten Schlafapnoe verdoppelt sich dieser Anteil sogar noch. Die REM-Schlaf-Verhaltensstörung, die zu den Parasomnien gehört, wurde als ein Risikofaktor für neurodegenerative Erkrankungen eingestuft. Es ist mittlerweile bekannt, dass 80 Prozent aller Betroffenen mit einer REM-Schlaf-Verhaltensstörung in den nächsten 15 Jahren an Morbus Parkinson erkranken werden. Die Gedächtnisfunktion etwa wird stark vom Schlaf beeinflusst. Es ist gut erwiesen, dass eine schlechte Atmungsfunktion die kognitiven Fähigkeiten verschlechtert und gleichzeitig im Rückschluss, dass eine Behandlung diese wieder verbessert. Dies alles sind Belege dafür, warum eine rechtzeitige Diagnose und Behandlung von Schlafstörungen wichtig ist. Die DGSM verweist immer wieder darauf, Schlaferkrankungen gemäß der Leitlinien der Gesellschaft zu behandeln. Diese enthalten Richtlinien, etwa für eine medikamentöse Therapie. „Wir wissen, dass die Behandlung mit Schlaf- oder Schmerzmitteln eine Schlafapnoe zum Beispiel verstärkt. Bei einer REM-Schlafverhaltensstörung ist es unter anderem falsch, mit Beruhigungsmitteln zu behandeln. “, erklärt der Geriater und Schlafmediziner Prof. Helmut Frohnhofen, der in diesem Jahr einer der Tagungsleiter der ersten virtuellen DGSM-Jahrestagung ist. Ebenso wichtig und in den Leitlinien verankert ist eine langfristige Therapie. „Gerade bei der Obstruktiven Schlafapnoe fordert die DGSM eine Langzeitkontrolle und die Anpassung der Geräte auf Veränderungen beim Patienten, etwa durch Alter, Gewichtszunahme oder Lebensumstände. Die langfristige und regelhafte Verlaufskontrolle spielt aber generell eine wichtige Rolle bei der schlafmedizinischen Behandlung. Deshalb ist es entscheidend, dass auch in der derzeitigen, durch die Pandemie beeinflussten Zeit trotzdem eine schlafmedizinische Versorgung stattfindet“, betont der DGSM-Vorsitzende Prof. Peter Young. Hinweise zur schlafmedizinischen Versorgung in Zeiten der Corona-Pandemie gibt ein Gemeinsames Positionspapier der DGSM und der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie (DGP) zur „Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie“. Neben allgemeinen Empfehlungen – etwa zur Organisation und Durchführung schlafmedizinischer Leistungen – oder Hinweisen zur Infektprävention im Schlaflabor gibt das Positionspapier auch konkrete Empfehlungen zur Überdrucktherapie der Schlafapnoe im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. So stellt das Positionspapier etwa fest, dass es keine Hinweise für eine Verschlechterung einer COVID-19-Erkrankung durch eine PAP-Therapie gibt. Diese sollte etwa im ambulanten Umfeld auch bei bestätigter SARS-CoV-2-Infektion weitergeführt werden, da ein Therapieabbruch mit einer zusätzlichen kardiopulmonaren Belastung durch die unbehandelte Atemstörung einhergeht, so das Positionspapier.
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