Schleswig-Holstein: Landtag will bessere Bedingungen für Hebammen29. Januar 2026 Foto: © Kzenon/stock.adobe.com Die neue Gebührenordnung für Hebammen sorgt für Kritik: Der Landtag verlangt fraktionsübergreifend Nachbesserungen. Das könnte Folgen für das Abrechnungssystem für selbstständige Hebammen haben. Geschlossen spricht sich Schleswig-Holsteins Landtag für höhere Einkünfte von Hebammen aus. In einem gemeinsamen Antrag forderten alle fünf Fraktionen die schwarz-grüne Landesregierung am Nachmittag auf, sich auf Bundesebene und bei den Vertragspartnern für substanzielle Nachbesserungen am seit November 2025 geltenden Hebammenhilfevertrag einzusetzen. „Als Land können wir Veränderungen des Hebammenhilfevertrages nicht unmittelbar selbst verhandeln“, sagte Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU). „Aber wir können und wir werden uns als Land bei den Akteurinnen und Akteuren dafür einsetzen, dass diese in neue Verhandlungen eintreten.“ Kritik: Anforderungen nicht gerecht Die aktuelle Fassung werde den Anforderungen nicht gerecht, sagte von der Decken. „Für uns als Land ist von großer Bedeutung, dass die wohnortnahe geburtshilfliche Versorgung weiterhin flächendeckend möglich bleibt“, so die Gesundheitsministerin. Es müsse werdenden Eltern ein breites Angebot der Vor- und Nachsorge durch Hebammen zur Verfügung stehen. Als unverzichtbarer Baustein der geburtshilflichen Versorgung seien insbesondere freiberufliche Hebammen von den neuen Regelungen stark benachteiligt. „Damit kann sowohl der Berufsstand als solcher, als auch die Versorgung insgesamt beeinträchtigt werden“, betont Von der Decken. Opposition bringt Thema ein Die Opposition hatte die Hebammen zum Landtagsthema gemacht. Hintergrund ist eine neue Gebührenordnung für freiberufliche Hebammen, die am 01. November 2025 in Kraft trat. Zwar stiegen die Stundensätze deutlich, statt Pauschalen müssen die Hebammen aber künftig in Zeiteinheiten von fünf Minuten abrechnen. Das neue Abrechnungssystem ist das Ergebnis eines Schiedsspruchs, nachdem sich die gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und die Hebammenverbände zuvor nicht einigten konnten. Der Deutsche Hebammenverband sieht dadurch besonders die selbstständigen Beleghebammen benachteiligt und geht von Einkommenseinbußen von mindestens 20 Prozent aus.
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