Schleswig-Holstein leitet Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige auf Landesebene ein22. Januar 2025 Jugendliche sollen in Schleswig-Holstein bald keine Lachgas-Patronen mehr kaufen können. (Foto: © ink drop – stock.adobe.com) Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken leitet Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige auf Landesebene ein. Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken hat das Bundeskabinett informiert, dass das schleswig-holsteinische Ministerium ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige auf Landesebene einleitet. Hintergrund ist, dass die Bundesregierung dies trotz Ankündigung bisher nicht geregelt hat und es für die Umsetzung einer favorisierten bundesweiten Regelung bisher auch keine klaren Signale aus Berlin gibt – auch auf der nun veröffentlichten Tagesordnung der kommenden Bundestagssitzung ist davon nach derzeitigem Stand nichts zu finden. Schleswig-Holstein wird daher nun eine entsprechende Landesverordnung auf den Weg bringen. Sie soll nach Anhörung der Kommunen und Beteiligten der Suchthilfe im Frühjahr erlassen werden, sofern nicht kurzfristig doch noch eine bundesweite Regelung kommen sollte. „Mit der Landesverordnung werden wir die Versäumnisse der Bundesregierung reparieren. Bundesminister Lauterbach hatte zwar auf Drängen der Länder ein bundesweites Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige wortreich angekündigt, aber bisher nicht umgesetzt. Ein bundesweites Verbot ist absolut sinnvoll, aber wir wollen nicht warten, bis eine neue Bundesregierung das Thema wieder aufgreift, sondern den Jugendschutz auf Landesebene zeitnah verbessern“, erklärte von der Decken. Sollte die jetzige Bundesregierung das geforderte bundesweite Verbot doch noch umsetzen, würde das ausdrücklich begrüßt und damit eine Landesregelung entbehrlich. Mit dem geplanten Verkaufsverbot von Lachgas an Jugendliche auf Landesebene soll der Zugang zu dem Rauschmittel deutlich erschwert werden. Mit der Verordnung ist vorgesehen – ähnlich wie Hamburg – anlehnend an das Alkohol- und Tabakverkaufsverbot an Minderjährige, Verstöße mit Ordnungswidrigkeiten beziehungsweise Bußgeldern zu belegen. Die Höhe wird noch bestimmt. Schleswig-Holstein hatte sich gemeinsam mit den anderen Ländern bereits im Frühjahr 2024 mit der Thematik befasst und im Juni 2024 dazu eine Entschließung im Bundesrat gefasst, in der die Länder die Bundesregierung aufgefordert hatten, ein Verkaufsverbot an Jugendliche einzuleiten , was bisher jedoch nicht erfolgte.
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