Schleswig-Holstein: Meningokokken-B-Impfung für Säuglinge jetzt GKV-Leistung

Die vollständige Immunisierung gegen Meningokokken der Serogruppe B umfasst drei Impfungen im Alter von zwei, vier und zwölf Monaten. (Quelle: © Drazen – stock.adobe.com)

Nach einer Entscheidung des Schiedsamtes zur Vergütungshöhe von Meningokokken-B-Impfungen für Säuglinge und Kleinkinder in Arztpraxen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen diese Leistung in Schleswig-Holstein jetzt nach dem Sachleistungsprinzip. Darauf weist die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) hin.

Die Krankenkassen hatten die Honorarvorstellungen der KVSH zunächst abgelehnt, daher musste das Schiedsamt angerufen werden. „Für die Ärztinnen und Ärzte ist die Meningokokken-B-Impfung mit einem deutlich erhöhten Beratungsaufwand verbunden. Bei dieser neuen Impfung werden Eltern viele Fragen zur Wirkweise und zu möglichen Impfreaktionen haben. Diesen Mehraufwand müssen die Krankenkassen besser vergüten als zum Beispiel die Grippeschutz-Impfung eines Erwachsenen“, machte Dr. Bettina Schultz, die Vorstandsvorsitzende der KVSH, deutlich.

Um Fieber oder Schmerzen nach der Impfung zu vermeiden, wird zudem eine vorbeugende Gabe von Paracetamol empfohlen, die zeitgleich mit der Impfung gegen Meningokokken B oder kurz danach begonnen werden sollte. „Auch darüber müssen die Praxen die Eltern aufklären, auch das bedeutet Aufwand“, so Schultz weiter.

Die Impfung gegen Meningokokken B war Anfang 2024 von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen und Ende Mai vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) neu in die Impfrichtlinie aufgenommen worden. Seitdem sind die Krankenkassen verpflichtet, die Impfung zu bezahlen. Da sich die Vertragspartner in Schleswig-Holstein nicht auf eine Vergütungshöhe für die Impfung einigen konnten, mussten Eltern den Impfstoff und das Impfhonorar bisher aus eigener Tasche vorstrecken und konnten sich das Geld dann von der Krankenkasse zurückholen.