Schlichtungsstelle Rheinland-Pfalz: Weniger festgestellte Behandlungsfehler

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Im vergangenen Jahr haben sich 418 Patienten an den Schlichtungsausschuss der Landesärztekammer (LÄK) Rheinland-Pfalz gewandt. Das seien etwa 15 Prozent weniger als im Jahr zuvor, so die LÄK.

Insgesamt wurden 329 Sachentscheidungen getroffen, bei 74 Fällen (22,5 %) lag ein Behandlungsfehler vor. Damit liege laut LÄK diese Quote etwas niedriger als in den Jahren zuvor (2016 rund 26 %). Setze man die Zahlen der Behandlungsfehler beispielsweise in Relation zur Zahl aller landesweit erfassten Behandlungsfälle, so liegt der Fehlerquotient im Promillebereich, so die LÄK.

„Der Schlichtungsausschuss der Landesärztekammer nimmt jeden eingehenden Antrag von Patienten sehr ernst, denn jeder tatsächliche Fehler ist ein Fehler zu viel“, erklärt LÄK-Präsident Dr. Günther Matheis. Auch deshalb gehe die Ärztekammer offensiv mit Fehlermeldungen um und habe in Rheinland-Pfalz als bislang einzige Kammer schon seit vielen Jahren stimmberechtigte Patientenvertreter in den Schlichtungsausschuss integriert. Insgesamt ist der Schlichtungsausschuss in Mainz mit fünf Mitgliedern besetzt: einem Juristen, zwei Fachärzten und zwei Patientenvertretern. Das Verfahren ist für die Patienten kostenfrei.

Auch in 2017 betrafen etwa rund drei Viertel der Anträge die Krankenhäuser und ein Viertel den ambulanten Bereich. Im Krankenhausbereich kamen die meisten dieser Anträge aus der Unfallchirurgie (55 Fälle), der Allgemeinchirurgie (48 Fälle), der Orthopädie (34 Fälle) und der Inneren Medizin (19 Fälle). Im ambulanten Bereich betraf die meisten Beschwerden die Orthopädie (13 Fälle), die Augenheilkunde (9 Fälle), die Radiologie (8 Fälle) und die Allgemeinchirurgie (8 Fälle), berichtete die LÄK.

In den im Jahr 2017 abgeschlossenen Verfahren handelte es sich laut LÄK bei den bejahten Behandlungsfehlern in den Kliniken meistens um operativ durchgeführte Therapien (23 Fälle), postoperative Therapiemaßnahmen (12 Fälle), bildgebende Verfahren in der Diagnostik (8 Fälle) sowie um Diagnostik/Anamnese/Untersuchung (4 Fälle). Dabei waren folgende Krankheiten besonders betroffen: Erkrankungen der Wirbelsäule/des Rückens (5 Fälle), Verletzungen am Ellenbogen/Unterarm (4 Fälle), Verletzungen an der Hüfte/Oberschenkel (4 Fälle) sowie Verletzungen des Knies/des Unterschenkels (4 Fälle).

Im ambulanten Bereich betrafen die häufigsten Fehler Diagnostik, Anamnese/Untersuchung (8 Fälle), Diagnostik mit bildgebenden Verfahren (5 Fälle), operativ durchgeführte Therapien (4 Fälle) sowie Pharmaka-Therapie (2 Fälle). Hierbei handelte es sich meist um Verletzungen des Glaskörpers/des Auges (2 Fälle), Krankheiten der Venen (2 Fälle), Arthrose (2 Fälle) und Krankheiten der Wirbelsäule/des Rückens (2 Fälle), so die LÄK weiter.

“Ärztinnen und Ärzte setzen mit Offenheit beim Fehlermanagement Signale: ehrlich mit Fehlern umgehen und aus Fehlern lernen. Dies bietet eine große Präventionschance, Fehler künftig zu vermeiden und Patientensicherheit weiter auf sehr hohem Niveau zu gewährleisten”, erklärte der Kammer-Präsident. Matheis: „Hohe Qualität und Sicherheit lassen sich längerfristig nur erhalten, wenn jeder konsequent versucht, aus vermeidbaren Fehlern und vor allem aus Beinahe-Fehlern zu lernen.“ Dazu gehöre auch, dass Fehler und Beinahe-Fehler nicht verschwiegen werden, sondern dass darüber gesprochen wird. Nur dies helfe, Schwachstellen aufzudecken und wirksame Strategien zur Fehlerprävention aufzubauen.

Nach Angaben der LÄK Rheinland-Pfalz werden in 90 Prozent der Fälle die Entscheidungen der Schlichtungsstelle von beiden Parteien akzeptiert und die Streitigkeiten beigelegt. Würde nach der Begutachtung doch noch der Rechtsweg beschritten, so würden die Gutachten überwiegend bestätigt. Matheis: „All dies spricht für die neutrale und faire Arbeit im Schlichtungsausschuss.“