Schneller Termin beim Facharzt: Service kommt noch nicht bei den Versicherten an25. Juni 2019 Nur 13 Prozent der für eine aktuelle Trendanalyse befragten Deutschen haben schon einmal den Service der Terminvergabestellen genutzt, der einen schnellen Termin beim Facharzt gewährleisten soll. (Foto: © Gajus/Adobe Stock) Nur 13 Prozent der Deutschen haben bereits die Terminservicestellen genutzt, um einen schnelleren Termin beim Facharzt zu bekommen, und jeder Dritte würde alle medizinischen Informationen für die elektronische Patientenakte preisgeben. Gedanken über das Thema Datenschutz machen sich hingegen 44 Prozent. Das ist Ergebnis einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC unter 1000 Bundesbürgern. Die Hotline ist bereit – doch keiner ruft an. So könnte es ab Januar 2020 den Terminservicestellen im deutschen Gesundheitswesen gehen, die künftig bundesweit unter der einheitlichen Rufnummer 116117 erreichbar sein werden, meint PwC. Lediglich 13 Prozent der Deutschen haben nach Auskunft der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft bereits den Service genutzt, der einen schnellen Termin beim Facharzt gewährleisten soll und bislang bei den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen angesiedelt war. Der Dienst werde wenig angenommen, obwohl die Terminservicestellen bereits 71 Prozent der Bürger bekannt sind. Immerhin könnten sich in Zukunft 65 Prozent vorstellen, die zentrale Anlaufstelle für Patienten zu kontaktieren, ergab die Befragung durch PwC. Kenntnisse zu Terminservicestellen sind gering Der Ausbau der Terminservicestellen ist Kern des neuen Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG), das im Mai 2019 in Kraft getreten ist und deutliche Verbesserungen für gesetzlich Versicherte erbringen soll. Dass die Bürger den Service bislang kaum nutzen, liege vermutlich an mangelnder Kenntnis, mutmaßt man bei PwC: So seien nur 49 Prozent darüber informiert, dass die Wartezeit auf einen Termin beim Facharzt maximal vier Wochen betragen darf. Lediglich 17 Prozent wüssten, dass Patienten einen ambulanten Behandlungstermin in einem Krankenhaus wahrnehmen können, wenn der Dienst keinen Termin beim Facharzt innerhalb von vier Wochen vermitteln kann. Unter den wenigen, die bereits die Terminservicestelle genutzt haben, sei die Zufriedenheit aber hoch, so das Umfrageergebnis: 88 Prozent würden den Dienst wieder in Anspruch nehmen. „Wir müssen dringend den Service ausbauen und die Angebote bekannter machen. Wir stellen immer wieder fest, dass die Zufriedenheit mit dem deutschen Gesundheitswesen sinkt, während die Ansprüche der Versicherten steigen. Eine verbesserte Serviceorientierung und ein schnellerer Zugang zum Arzt sind gute Ansätze. Wichtig ist, dass die Terminvereinbarung auch online und per App möglich ist – das verlangen mehr als ein Drittel der Befragten, wie unsere Studie belegt“, kommentiert Michael Burkhart, Leiter des Bereichs Gesundheitswirtschaft bei PwC. Neun von zehn Befragten sind bereit, Daten preiszugeben Der Digitalisierung des Gesundheitswesens stehen die Bürger der Trendanalyse zufolge aufgeschlossen gegenüber. So waren neun von zehn Befragten dazu bereit, für die elektronische Patientenakte – ebenfalls Teil des Terminservice- und Versorgungsgesetzes – unter bestimmten Voraussetzungen ihre Daten preiszugeben. Etwa jeder Dritte konnte sich sogar vorstellen, alle notwendigen medizinischen Informationen hinterlegen zu lassen. Andere würden die Datenpreisgabe einschränken, etwa auf allgemeine Gesundheitsinformationen wie Medikamente, Allergien und Unverträglichkeiten (26 Prozent). Gänzlich lehnten nur neun Prozent der Befragten die elektronische Patientenakte ab. Wichtige Voraussetzung für die Datenfreigabe: Der Datenschutz muss gewährleistet sein, wie 44 Prozent bestätigten, wobei nur 26 Prozent selbst bestimmen möchten, wer welche Daten einsehen kann. „Der Datenschutz spielt für die Bürger eine wichtige Rolle. Wir beobachten aber, dass die Bürger zugunsten einer höheren Servicequalität immer stärker bereit sind, persönliche Informationen zu teilen“, so Burkhart. Zwei Drittel der Befragten würden eine Beitragserhöhung akzeptieren Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) weitet das Bundesgesundheitsministerium auch einige Leistungen für gesetzlich Versicherte aus. Das schätzen die von PwC Befragten. Besonders wichtig war ihnen, dass pflegebedürftige Menschen künftig von mehr Kräften unterstützt werden können, weil auch reine Betreuungsdienste in der ambulanten Pflege zugelassen werden (etwa zur Hilfe im Haushalt und zur häuslichen Betreuung), wie 93 Prozent bestätigten. Ebenso begrüßten die Teilnehmer der Befragung, dass sich die Festzuschüsse bei Zahnersatz von 50 auf 60 Prozent erhöhen (89 Prozent). Zwei Drittel würden für bessere Leistungen eine Erhöhung ihres Krankenkassenbeitrags in Kauf nehmen, die Mehrheit will allerdings maximal 20 Euro monatlich mehr zahlen. Welche Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen sollen, würden die Befragten künftig gerne stärker mitbestimmen: Statt des Gemeinsamen Bundesausschusses sollen nach Willen von 35 Prozent künftig Patientenvertreter darüber entscheiden, die in dem Gremium derzeit nur Antrags- und Mitberatungsrecht, aber kein Stimmrecht haben. Thema Organspende spaltet die Bevölkerung Auch die Neuregelung der Organspende ist ein wichtiges politisches Vorhaben des Bundesgesundheitsministeriums. 39 Prozent der Teilnehmer der PwC-Befragung würden am liebsten bei der aktuellen Regelung mit einem freiwilligen Organspendeausweis bleiben, den aktuell allerdings nur 36 Prozent besitzen. Hingegen können sich 35 Prozent die Widerspruchslösung vorstellen, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in die Debatte eingebracht hat und bei der jeder Mensch zum Spender werden kann, der nicht zu Lebzeiten widersprochen hat. „Wir brauchen dringend eine Neuregelung, die für viele Menschen zustimmungsfähig ist“, bilanziert Burkhart.
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