Schnellere Arzttermine per Gesetz?17. September 2018 Foto: © Janina Dierks/Fotolia Deutliche Worte zum Entwurf eines Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) findet der Berufsverband der niedergelassenen Gastroenterologen (bng): Hier werde versucht, von grundsätzlichen Mängeln des Gesundheitssystemes abzulenken. “Man hat manchmal das Gefühl, die Politik handelt nach dem Motto: Bist Du nicht willig, so brauche ich Gewalt”, stellt Dr. Albert Beyer vom bng. “Dabei spielen sachliche Argumente dann keine Rolle mehr. Die Vernunft fällt einem Aktionismus zum Opfer, der mit dem Kopf durch die Wand geht.” Die Diskussion um Wartezeiten auf Facharzttermine erwecke den Eindruck, als ob wollten niedergelassene Mediziner “böswillig und absichtlich” Patienten nicht untersuchen. Das sei so absurd wie ein Bäcker, der sich weigere Brötchen zu backen. “In Wirklichkeit wird hier doch nur mal wieder verschleiert”, so Beyer, “dass in unserem Gesundheitssystem der Wurm drin ist. Rahmenbedingungen wie Budgets, Zulassungsbeschränkungen und eine fehlgesteuerte Medizinerausbildung führen ganz zwangsläufig zu Engpässen. Terminservicestellen werden als Wunderwaffe verkauft, aber sie können diese Schieflage nicht beseitigen.” Der Patient habe Beschwerden, die er in der Regel nicht selbst einordnen können, so Bayer weiter. Der Hausarzt entscheide als Lotse mit seiner Kompetenz, welche Versorgungsform der Patient benötigt. Der Überweisungsvorbehalt für den Zugang zum Facharzt sei eine wichtige Hürde, die einen unkontrollierten Zustrom in Überversorgung und Mehrfachinanspruchnahme reguliert, fasst Bayer zusammen. “Eine gesetzliche Verordnung von kurzfristigen Terminen ohne Zugangsteuerung ändert nichts an der Tatsache, dass die Zahl der zugelassenen Magen-Darm-Ärzte schon jetzt nicht ausreicht, um den durch Hausärzte gesteuerten Versorgungsbedarf zeitnah zu decken”, stellt Beyer klar. “Statt Strukturprobleme anzupacken, kommt die Politik nun auf die glorreiche Idee, das eh schon begrenzte Finanzbudget auch noch mit völlig überflüssigen und von der Bevölkerung nicht angenommenen Terminservicestellen zu belasten.” Bayer ergänzt: “Bei den bekannten – und in letzter Zeit ebenfalls vermehrt thematisierten – Problemen der stationären Versorgung ist es ein Irrglaube, dass eine partielle Übernahme der Versorgung durch Krankenhäuser diese Probleme auch nur annähernd lösen kann. Bei deutlich begrenzten Kapazitäten der Krankenhäuser wäre dies automatisch mit einer Verschlechterung der bereits jetzt in den Fokus geratenen pflegerischen und ärztlichen stationären Versorgung verbunden.”
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