Sechsfachimpfung bei Säuglingen: 2+1-Impfschema in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen24. August 2020 Foto: ©Henrik Dolle – stock.adobe.com Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die aktualisierte Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Sechsfachimpfung bei Säuglingen fristgerecht umgesetzt. Das neue „2+1-Impfschema“ sieht zwei Impftermine im Alter von 2 und 4 Monaten und dann nochmals eine Impfung im Alter von 11 Monaten vor. Die vom G-BA in Berlin beschlossene Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie beruht auf der im Epidemiologischen Bulletin Nr. 26/2020 veröffentlichten Empfehlung der beim Robert Koch-Institut (RKI) angesiedelten STIKO. Mit dem neuen Impfschema verfolgt die STIKO das Ziel, den Impfplan zu vereinfachen und Impftermine – wenn möglich – zu reduzieren und so die zeitgerechte und vollständige Umsetzung der Sechsfachimpfungen für Eltern und Ärzte zu erleichtern. Die Bewertung von Studien speziell zur Wirksamkeit des Impfschutzes gegen Pertussis durch die STIKO hat gezeigt, dass sich dieser nach einem „3+1-Schema“ im Vergleich zum „2+1-Schema“ nur marginal unterscheidet. Aus Sicht der STIKO überwiegt der Nutzen einer „ersparten Impfung“ die geringe Risikoerhöhung für eine Pertussiserkrankung, weshalb sie sich entschieden hat, das „2+1-Impfschema“ zur Grundimmunisierung reif geborener Säuglinge zu empfehlen. Die verfügbaren Sechsfachimpfstoffe sind für beide Impfschemata zugelassen. Weitere Informationen zum geänderten Impfschema bei der Grundimmunisierung gegen die Krankheitserreger und Toxine von Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B stellt das RKI auf seiner Website zur Verfügung.