Sektorengrenzen im Gesundheitswesen überwinden: BDA hält Ziel für richtig, den Weg dahin aber für falsch

BDA-Präsidentin Grietje Beck. Foto: ©BDA

In Bezug auf die jüngsten Vorschläge der Regierungskommission zur Krankenhausreform plädiert der BDA statt eines „Anschlags auf die praxisambulante Versorgung“ für die Nutzung bestehender Möglichkeiten.

Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) habe mit Freude zur Kenntnis genommen, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach das Problem der zu geringen Kooperationen zwischen Krankenhäusern und Niedergelassenen erkannt hat, wie er bei der Übergabe der zehnten Stellungnahme der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung in der vergangenen Woche deutlich gemacht hat, erklärte der Berufsverband in einer Mitteilung von Montag. Jedoch spricht sich der BDA entschieden gegen die Überlegungen des Bundesgesundheitsministers aus, mit dem „Hybrid-Arzt“ gleich eine komplett neue „Belegarzt-Art“ zu definieren. Gleiches gilt für die Vorschläge der Regierungskommission zur „Reduktion der doppelten Facharztvorhaltung“.

Der BDA begrüßt, dass die starren Strukturen einer Sektorentrennung weiter aufgebrochen werden sollen. Um beiderseits der Sektorengrenzen personelle Ressourcen gleichermaßen nutzen zu können, brauche es aber ein klares Konzept zur sektorenverbindenden Versorgung, betont der Fachverband in einer aktuellen Mitteilung. Polemiken wie „doppelte Facharztschiene“ hält der BDA indes für vollkommen fehl am Platz.

Stattdessen fordert der Berufsverband, dass Gesundheitsminister Lauterbach darauf hinwirkt, die vielen Hürden abzuschaffen, die Kooperationen zwischen Niedergelassenen und Krankenhäusern seit langer Zeit behindern, erklärt BDA-Präsidentin Prof. Grietje Beck. Der BDA habe bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass Kooperationen über die Sektorengrenzen hinweg nicht an mangelndem Willen und künstlicher Abgrenzung, sondern an arbeits- und sozialrechtlichen Beschränkungen scheitern.

„Dabei denke ich an die Themen der Scheinselbständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung“, sagt sie. „In der Regel gehen nicht nur einzelne Ärztinnen und Ärzte ins Krankenhaus, um dort zu behandeln. Sie nehmen häufig auch ihre Teams bzw. ihr Assistenzpersonal mit. Wenn dies als Arbeitnehmerüberlassung gewertet wird, konterkariert das jeden Kooperationswunsch.“

Dabei sei doch im Hinblick auf Ressourcenmangel eine beiderseitige Nutzung von eingespielten Mitarbeitenden nötig und sinnvoll, ergänzt Jörg Karst, Vertreter der niedergelassenen Anästhesistinnen und Anästhesisten im BDA. Als weiteres Beispiel führt er außerdem an: „Bei jeder Änderung im Rahmen unserer ärztlichen Tätigkeit müssen wir uns erneut von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, das ist bürokratischer Unsinn.“

Der BDA hatte bereits im vergangenen Jahr im Zuge der Diskussionen um die Sozialversicherungspflicht ärztlicher Tätigkeiten im Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen darauf aufmerksam gemacht, dass diese Regelungen die politisch gewünschten Kooperationen im Gesundheitswesen behindern. In diesem Zusammenhang hatte der Berufsverband damals bereits an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie an das Bundesgesundheitsministerium geschrieben. Beide Ministerien hätten bislang nicht auf das entsprechende Schreiben des BDA vom November 2023 reagiert, erklärt der Verband. 

Als Lösung schlug der BDA einige Änderungen an den Gesetzestexten im Sozialgesetzbuch vor. Zum Beispiel müsste vor allem festgeschrieben werden, dass „die Tätigkeit im Rahmen einer auf Gesetz beruhenden vertraglichen Kooperation keine Beschäftigung“ ist. Genauso wie, dass „Einnahmen aus Tätigkeiten als Arzt im Rahmen einer auf Gesetz beruhenden vertraglichen Kooperation nicht beitragspflichtig“ sind und demzufolge keine Meldepflichten für sie bestehen.

Diese Änderungen können laut BDA die bestehenden sozialversicherungsrechtlichen Beschränkungen auflösen und die gewünschten Kooperationen ermöglichen und erleichtern. „Dafür muss die bisherige, gut eingespielte Trennung zwischen angestelltem Krankenhausarzt und Vertragsarzt gar nicht aufgehoben werden“, erklärt BDA-Präsidentin Beck. „Die Einführung einer neuen ,Arztart‘, die es Ärzten erlauben würde, gleichzeitig in der Klinik angestellt zu sein und als Vertragsärzte zu arbeiten, halten wir daher für absolut unnötig.“

Für den BDA ist es eine der größten Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung, dem Fachärztemangel zu begegnen, unterstreicht Dr. Markus Stolaczyk, Leiter des Referates Gesundheitspolitik des BDA. Statt jedoch die Kolleginnen und Kollegen von „überbordender Bürokratie und Kontrollwahnsinn“ zu entlasten, würden die aktuellen Entwürfe der Reformgesetze einen weiteren Bürokratiezuwachs nach sich ziehen. „Das Ministerium führt den Bürokratieabbau nicht durch und belastet unsere Ressourcen weiterhin, verknappt die Zeit am Patienten und vergibt wertvolle Zeit durch komplizierte Lösungen, die darüber hinaus politisch nur schwer umsetzbar sind“, kritisiert er.