Sepsis-Stiftung fordert dringend Maßnahmen durch den Gesetzgeber

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Gesetzgebung und Regierung müssen die richtigen Lehren aus der Pandemie, den aktuellen Zahlen zur Sepsis-Häufigkeit sowie der im Vergleich zu anderen Ländern deutlich höheren Sepsis-Sterblichkeit in Deutschland ziehen – dies ist eine Forderung der Sepsis-Stiftung und auch Gegenstand eines aktuellen Editorials in „Medizinische Klinik – Intensivmedizin und Notfallmedizin“.

Eine konsequente Umsetzung von Qualitätssicherungs- und Aufklärungsmaßnahmen, die in anderen Ländern zu einer deutlichen Reduzierung der Sepsis-Sterblichkeit geführt haben, sei bisher trotz entsprechender Forderungen nicht erfolgt, betont die Sepsis-Stiftung. Kollektive, freiwillige Qualitätssicherungsmaßen auf Krankenhausebene hätten sich in Deutschland als ineffektiv erwiesen.

Nach aktuellen Schätzungen gibt es in Deutschland jährlich über eine halbe Million Sepsis-Betroffene mit mehr als 140.000 Todesfällen allein im Krankenhaus. Über 270.000 der Überlebenden leiden an Langzeitfolgen. Die Weltgesundheitsorganisation hält die meisten dieser Todesfälle für vermeidbar, was sich anhand von Überlebendenzahlen in anderen Ländern wie Schweden und Australien gezeigt hat. „Das bedeutet, dass etwa 190 Menschen in Deutschland täglich unnötig versterben und 370 Betroffene schwerwiegende Langzeitfolgen erleiden“, fasst die Stiftung zusammen.

Mangelnde Kommunikation über den Zusammenhang zwischen COVID-19 und Sepsis/Sepsis-Folgen 

Bereits in der WHO Sepsis Resolution von 2017 erfolgte der Hinweis, dass nicht nur Bakterien, sondern auch Viren eine Sepsis auslösen können. Inzwischen ist wissenschaftlich belegt, dass auch die Langzeitfolgen von viralen Infektionen wie COVID-19 und Influenza sich nur graduell von den Folgen von Sepsis und Infektionen infolge anderer Erreger unterscheiden. Nach Ansicht der Sepsis-Stiftung sind die Gemeinsamkeiten von pandemiebedingter und „alltäglicher“ endemischer Sepsis hinsichtlich Vermeidbarkeit, Warnsymptome, Notfall und Folgen von den Akteuren im Gesundheitswesen und der Politik nicht kommuniziert worden und die Synergien würden ungenutzt bleiben. „Beispielhaft hierfür ist, dass bei den gesundheits- und forschungspolitischen Entscheidungen zur Erforschung der Ursachen von Long-COVID und der Verbesserung der Versorgung der davon Betroffenen die jährlich mindestens 270.000 Sepsis-Überlebenden nicht berücksichtigt wurden. Auch sie leiden unter schweren medizinischen, kognitiven und psychischen Folgen, sind zu einem Drittel neu pflegebedürftig und stoßen auf mangelndes Verständnis“, erklärt die Stiftung.

Kritik an bislang unzureichenden Maßnahmen

Seit fünf Jahren läuft unter der Führung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ein Qualitätssicherungsverfahren zur Sepsis. Die Sepsis-Stiftung zeigt wenig Verständnis dafür, dass mit einem Abschluss des Verfahrens frühestens in weiteren drei Jahren zu rechnen ist. Dies werfe „angesichts der enormen medizinischen und materiellen Folgen für die Betroffenen, Angehörigen, und die gesamte Gesellschaft, erneut erhebliche Fragen zur Funktionsfähigkeit der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens auf“. Im Rahmen dieses Paradigmas habe der Gesetzgeber auch die Qualitätssicherung für die stationäre Krankenversorgung in die Hände des G-BA gelegt. Die Stiftung betont: Forderungen für einen nationalen Sepsisplan gibt es in Deutschland seit 2013, erneuert wurden diese 2017.

„Die fehlende Umsetzung kontrastiert zu Ländern mit einer deutlich niedrigeren Sepsis-Sterblichkeit, wie Australien, England, Irland, Schweden und den USA, die nach der Verabschiedung der WHO Sepsis Resolution das Thema Sepsis zu einer Priorität gemacht haben“, kritisiert die Stiftung. Ganz aktuell setzt sich auch der belgische Gesundheitsminister für einen solchen Schritt ein. Die Annahme, dass das vom Bundeministerium für Gesundheit seit 2021 geförderte Aktionsbündnis „Deutschland Erkennt Sepsis“ wesentlich zur Lösung dieser immensen gesamtgesellschaftlichen Herausforderung beitragen könne, sei, trotz des erheblichen Engagements der Bündnispartner, zu denen auch die Sepsis-Stiftung gehört, „unrealistisch“.

Notwendige Maßnahmen gefordert

Um weiteren Schaden von den Bürgerinnen und Bürgern abzuwenden, müsse aus Sicht der Stiftung der Gesetzgeber auf der Bundes- und Landesebene „endlich handeln“. Erforderlich seien gesetzgeberische Sofortmaßnahmen zur Sicherstellung internationaler Mindeststandards bei der Qualitätssicherung und Strukturmaßnahmen wie:

  • Verpflichtende Schulungen für medizinisches Personal in der Früherkennung von lebensbedrohlichen Erkrankungen und Vorhaltung von innerklinischen Notfallteams in den Akutkrankenhäusern
  • Verbindliche Schulungen des medizinischen Personals in Notaufnahmen, im prästationären Rettungsdienst, für das ärztliche Personal des kassenärztlichen Bereitschaftsdiensts und die Einsatzkräfte in den Notrufzentralen für die Nummern 112 und 116117.
  • Die Förderung der Gesundheitskompetenz der breiten Öffentlichkeit zur Infektionsprävention, zur Notwendigkeit der Früherkennung und Notfallbehandlung von Sepsis, der Kenntnis ihrer Langzeitfolgen
  • Eine konsequente Umsetzung der Krankenhausstrukturreform
  • Die Reform des G-BA unter den Aspekten Stärkung der Patientenorientierung und Effizienzsteigerung
  • Die Etablierung einer Nationalen Infektionsmanagementstrategie unter deren Dach bestehende Silos überwunden und Synergien gehoben werden können
  • Eine an den evidenzbasierten Fakten orientierte Forschungsförderung