Sepsis-Stiftung fordert mehr Patientenrechte21. Februar 2025 Symbolfoto: ©Maks_Lab/stock.adobe.com Neben Beweiserleichterungen fordert die Sepsis-Stiftung in einem aktuellen Papier auch Organisationshaftung, qualitätsgesicherte Gutachten und Härtefallfonds. Das Ziel des Koalitionsvertrags, die Patientenrechte substantiell zu verbessern, wurde von der scheidenden Regierung nicht erreicht, bemängelt die Sepsis-Stiftung. Nun appelliert sie an die Parteien, für die kommende Regierungsbildung die Novelle des Patientenrechtegesetzes erneut auf die Agenda zu setzen und hat hierzu ein Forderungspapier erstellt. Neben Beweiserleichterungen fokussiert das Papier auf drei wesentliche Ansatzpunkte: die Einführung der Organisationshaftung, ein Härtefallfonds als Qualitätsinstrument und soziale Sicherung sowie zentrale Verbesserungen beim Gutachterwesen als Voraussetzung für die Schließung der bestehenden Gerechtigkeitslücke. Qualitätssicherung medizinischer Gutachten „Wir fordern umfassende Maßnahmen zur Qualitätssicherung medizinischer Gutachten, denn von ihnen hängt ab, ob Patientinnen und Patienten und Angehörige vor Gericht überhaupt eine Chance haben, ihr Recht zu erstreiten“, sagt Joachim Greuner, Mitglied im Vorstand der Sepsis Stiftung. Im Jahr 2019 verlor er seine Frau und seinen ungeborenen Sohn durch eine nicht erkannte und entsprechend nicht behandelte Sepsis. In ihrem Forderungspapier mahnt die Stiftung die Einrichtung eines unabhängigen Gutachter-Pools an, in dem für Betroffene transparent wird, welche Personen für die Erstellung von Gutachten in den jeweiligen Fachdisziplinen qualifiziert sind. „In meinem Fall gibt es fünf Gutachten, die unterschiedlicher kaum sein könnten. Deshalb müssen die Gutachten zukünftig festen Standards genügen und bei offensichtlichen Gefälligkeitsleistungen muss eine Gutachterhaftung greifen wie es sie beispielsweise in Österreich schon gibt. Die aktuelle Gerechtigkeitslücke ist den Betroffenen und unserer Gesellschaft nicht zumutbar“, bemängelt Greuner. Haftung bei unzureichendem Qualitätsmanagement „Sepsis wird häufig zu spät erkannt. Das hat nicht selten organisatorische Gründe wie fehlende Fortbildung, ein unzureichendes Qualitätsmanagement oder Personalmangel. In derartigen Fällen muss es möglich sein, die Organisationen haftbar zu machen, die ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, sichere Rahmenbedingungen für die medizinische Versorgung zu schaffen“, sagt Prof. Konrad Reinhart, Vorstandsvorsitzender der Sepsis-Stiftung. „Als Sepsis Stiftung fordern wir die Novelle des Patientenrechtegesetzes in der kommenden Legislaturperiode, damit wirksame Anreize für die Verbesserung von Versorgung und Patientensicherheit bei Sepsis und darüber hinaus gesetzt werden.“ Einrichtung eines Härtefallfonds Ein weiterer zentraler Punkt des Forderungspapiers der Sepsis-Stiftung ist die Einrichtung eines Härtefallfonds. „Uns ist wichtig, dass der Fonds viel mehr leistet als die bloße finanzielle Entschädigung schwer Betroffener. Die Patientinnen und Patienten sowie ihre Angehörigen brauchen psychosoziale Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Situation und bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Und das Gesundheitswesen braucht ein unabhängiges, einrichtungsübergreifendes Qualitätsmanagement, das nicht nach individuellen Schuldigen sucht sondern nach Lösungen, wie zukünftige Schädigungen vermieden werden können“, sagt Dr. Ilona Köster-Steinebach, Geschäftsführerin der Sepsis-Stiftung.
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