Sexueller Kindesmissbrauch im Internet: Freiwillige Schutzmaßnahmen nicht verlängert

Ab April sind Kinder wieder größeren Gefahren im Internet ausgesetzt. Dann endet die Ausnahmegenehmigung, Nachrichtenverläufe zu scannen, um verbotene Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch aufzuspüren und zu melden. (Foto: © Roman – stock.adobe.com)

Mit 228 Ja-Stimmen und 311 Nein-Stimmen hat das EU-Parlament die Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung für das freiwillige Aufspüren von Missbrauchsdarstellungen im Internet abgelehnt.

Die Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln erlaubte es Diensten und Unternehmen wie Meta, Microsoft oder Google bislang, Nachrichtenverläufe zu scannen, um verbotene Darstellungen von Kindesmissbrauch aufzuspüren und zu melden. Dabei ging es vor allem um Bilder und Videos. Diese Übergangsregelung läuft nun zum 4. April aus.

Die familien- und jugendpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Anne König, sprach nach der Abstimmung von einem „schwarzen Tag für den Kinderschutz“. Durch die Entscheidung des EU-Parlaments würde ein zentrales Instrument im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern blockiert.

„Ab dem 4. April tappt Europa im Dunkeln, wenn es darum geht, Täter aufzuspüren und Kinder zu schützen. Wer den Datenschutz von Tätern über das Überleben und die Würde von Kindern stellt, handelt verantwortungslos. Diese Blockade hat reale Folgen: Schon in wenigen Tagen können Missbrauchsdarstellungen ungehindert verbreitet werden, während Ermittlungsbehörden wie das BKA kaum noch die Chance haben, davon zu erfahren. Die Leidtragenden dieses ideologischen Starrsinns sind die Schwächsten in unserer Gesellschaft: die Kinder“, kritisierte König.