Sichere Dokumentation von Arzneimittelverordnungen soll Patientensicherheit erhöhen23. Juni 2020 © M.Dörr-M.Frommherz_AdobeStock Das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) hat eine Handlungsempfehlung für „Gute Verordnungspraxis“ veröffentlicht, um für Patienten und medizinisches Personal die Arzneimitteltherapiesicherheit zu erhöhen. Nach Angaben des Atktionsbündnisses ist die Arzneimitteltherapie besonders anfällig für Fehler. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP seien jedes Jahr rund 250.000 Krankenhauseinweisungen auf vermeidbare Medikationsfehler zurückzuführen. ⃰ “Jede ärztliche Verordnung wird dokumentiert – zum Beispiel als Verordnung auf einem Rezept oder durch eine Anordnung in einer Patientenakte im Krankenhaus. Weiterbehandelnde Ärzte, Apotheker, Pflegekräfte, aber auch die Patienten sollen der Verordnung entnehmen können, welches Medikament wie lange, in welcher Dosierung und auf welche Weise angewendet werden soll. Das setzt voraus, dass die Dokumentation lesbar und unmissverständlich ist sowie alle für die Interpretation notwendigen Informationen enthält. Bereits kleinste Ungenauigkeiten können zu Missverständnissen führen und dafür sorgen, dass eine Arzneimittelverordnung versehentlich unkorrekt ausgeführt wird”, betont das APS. Deshalb habe man eine Handlungsempfehlung erarbeitet, die sektorenübergreifend allgemeingültige Standards für die Dokumentation einer Arzneimittelverordnung zusammenführt und so dazu beitragen soll, die Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland weiter zu verbessern. „Fehler im Medikationsprozess kommen häufig vor und sind meistens vermeidbar“, betont Dr. Ruth Hecker, Vorsitzende des APS. Das sei auch für das medizinische Personal belastend und könne dazu führen, dass sich Ärzte oder Pflegekräfte bei aufgetretenen Patientenschäden Vorwürfe machen. „Mit der neuen Handlungsempfehlung wollen wir nicht nur die Sicherheit der Patienten stärken, sondern auch Institutionen, Ärzten und medizinischem Personal eine Unterstützung an die Hand geben, die ihnen hilft, die Dokumentationsqualität zu verbessern und damit Missverständnisse und ungewollte Medikationsfehler zu vermeiden“, so Hecker. Dass es überhaupt zu Missverständnissen bei der Umsetzung von Verordnungen kommen kann, hat laut APS unterschiedliche Gründe: So kann die Dokumentation der Arzneimitteltherapie missverständlich sein oder Lücken aufweisen oder die Umsetzung durch Apotheker, Pflegepersonal oder den Patienten selbst zu Fehlern führen. Für die aktuelle Veröffentlichung hätten die Experten des APS deshalb analysiert, wo häufige Fehlerquellen in der Umsetzung von Verordnungen liegen, und unter Berücksichtigung von internationalen Empfehlungen und nationalen Quellen entsprechende Empfehlungen zur Sicherstellung einer unmissverständlichen und vollständigen Dokumentation gegeben. Zu den zentralen Punkten der Empfehlung gehören laut APS etwa Anforderungen an die Lesbarkeit und Verständlichkeit, z. B. durch die Vermeidung von Abkürzungen, sowie Hinweise zur vollständigen Beschreibung des Arzneimittels selbst, der geplanten Anwendung und der gewählten Dosierung einschließlich der erforderlichen Angaben bei einer Bedarfsmedikation. Die Handlungsempfehlung für “Gute Verordnungspraxis” bezieht sich dem APS zufolge nicht auf Sonderfälle wie die Verordnung von Betäubungsmitteln, den Off-Label-Use von Medikamenten oder Verordnungen für spezielle Risikopatienten oder -situationen. Angesprochen würden mit der Empfehlung Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Pflegekräfte, medizinische Fachangestellte und insbesondere Institutionen und Krankenhäuser, die beispielsweise Standards zur Dokumentation der Arzneimitteltherapie für das eigene Haus erarbeiten. ⃰ Quelle: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/008/1900849.pdf Publikation: APS e.V. (Hrsg.). Gute Verordnungspraxis in der Arzneimitteltherapie, Berlin; DOI: 10.21960/202002:L, 1. Auflage, Mai 2020https://www.aps-ev.de/hempfehlungen/gute-verordnungspraxis-in-der-arzneimitteltherapie/Die Handlungsempfehlung liegt als Langfassung mit ergänzenden Erläuterungen und Interpretationshilfen für den stationären und ambulanten Sektor, als Kurzfassung sowie als Kitteltaschenformat vor.
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