Sicherstellungsauftrag in Notfallversorgung eindeutig regeln – KVH fordert Klarheit vom Bundesgesundheitsministerium3. September 2019 Foto: ©freshidea – Adobe Stock Im Zusammenhang mit der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geplanten Reform der Notfallversorgung fordert die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) das BMG auf, sich zum Sicherstellungsauftrag für die Notfallversorgung bereits im Vorfeld eines Kabinettsentwurfs eindeutig und unverzüglich zu positionieren. Dies sei zwingend notwendig, um die absurde Diskussion mit nicht durchdachten Vorschlägen wie beispielsweise einen gemeinsamen Sicherstellungsauftrag von Rettungsdienst, Krankenhäusern und Kassenärztlichen Vereinigungen, der mit den Krankenkassen sogar vierseitige Verträge erfordern würde, zu verhindern, so die Vorstandsvorsitzenden der KVH, Frank Dastych und Dr. Eckhard Starke. „Aus unserer Sicht sollte und kann der Sicherstellungsauftrag für die Notfallversorgung nur bei einer verantwortlichen Institution liegen. Hier gilt es nicht, berufspolitische Befindlichkeiten zu regeln oder Geldströme zu optimieren, hier geht es um die Versorgung der Bevölkerung zu sprechstundenfreien Zeiten und eine medizinisch sinnvolle Steuerung. Und hier geht es auch um die Menschen, die in dieser Versorgung bereits tätig sind. Das sind in Hessen über 1000 Menschen in den ÄBD-Zentralen, beim Fahrdienst und in der Verwaltung. Hier werden in absolut unangemessener Weise Existenzängste produziert. Sollte zudem für die Zeit außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten weiterhin der Grundsatz ambulant vor stationär gelten, ist auch vollkommen klar, wer den Sicherstellungsauftrag behalten muss. Wir erwarten daher von Herrn Spahn, dass er in dieser Sache nun endlich einmal für Ruhe sorgt und derart abstrusen Gedankenspielen, wie sie aktuell öffentlich diskutiert werden, durch unmissverständliche und verbindliche Aussagen einen Riegel vorschiebt“ so Dastych und Starke. Klar ist für die KVH auch: Sollte es zu einer anderweitigen Neuregelung des Sicherstellungsauftrags kommen, sind – wie im bisher nicht abgestimmten Arbeitsentwurf für das Gesetzt zur Reform der Notfallversorgung vorgesehen – ohne Wenn und Aber die Bundesländer in der Pflicht. „Ein gemeinschaftlicher Sicherstellungsauftrag mit den Krankenhäusern und dem Rettungsdienst ist mit uns als KVH nicht zu machen. Das mag zwar für die eine oder den anderen – vielleicht ja auch aufgrund vorhandener Abhängigkeitsverhältnisse – eine schöne Wunschvorstellung sein – die KVH liefert die Ärzte und übernimmt die Kosten, die Fehlsteuerung geht weiter und andere bedienen nur noch an der gemeinsamen Theke. Eine Notfallversorgungswelt, in der der Sicherstellungsauftrag im Extremfall allerdings bei weit über 100 Institutionen liegt, ist in der Realität jedoch völlig absurd“, stellt der Vorstand der KVH klar. Die KVH kritisiert darüber hinaus, dass bei der Diskussion um den Sicherstellungsauftrag die eigentlichen Ursachen der Missstände in der Notfallversorgung außer Acht gelassen würden.
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