Sildenafil bleibt rezeptpflichtig: Urologische Verbände begrüßen Votum

Viagra ist keine Zuckerpille – die Urologen begrüßen den Beibehalt der Verschreibungspflicht. Foto: nmann77 – stock.adobe.com

Die Deutsche Gesellschaft für Urologie e. V. (DGU) und der Berufsverband der Deutschen Urologen (BvDU) begrüßen die Entscheidung ausdrücklich, dass Sildenafil rezeptpflichtig bleiben soll.

Auf seiner 85. Sitzung am 25.01.2022 hat der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über die Entlassung aus der Verschreibungspflicht von Sildenafil 50 mg zur oralen Anwendung beraten. Das Gremium hat sich in seinem Votum einstimmig für den Bestand der Rezeptpflicht ausgesprochen (wir berichteten).

Die beiden urologischen Verbände hatten den Sachverständigen-Ausschuss zuvor in einer gemeinsamen Stellungnahme vor möglichen Risiken bei der ungeprüften Einnahme durch den freien Zugang zu PDE-5-Hemmern, zu denen auch Sildenafil gehört, gewarnt. Die Verbände forderten das Gremium dazu auf, unabhängig von der Dosierungsstärke im Sinne der Patientensicherheit von einer Entlassung aus der Verordnungsplicht abzusehen. Der Wirkstoff Sildenafil ist unter anderem in dem bekannten Präparat Viagra enthalten und wird seit rund 20 Jahren von Ärztinnen und Ärzten hauptsächlich zur Behandlung der erektilen Dysfunktion verordnet.

Die Vertreter von DGU und BvDU zeigen sich angesichts des Votums erleichtert. „Wir begrüßen das Urteil des Sachverständigen-Ausschusses für unsere Patienten, denn nur durch eine ärztliche Beratung und Untersuchung können Kontraindikationen, aber auch die Risiken bzw. Begleiterkrankungen des individuellen Patienten und deren Behandlungsbedürftigkeit erkannt werden“, betonen DGU-Generalsekretär Prof. Dr. Maurice Stephan Michel und BvDU-Präsidentin Catrin Steiniger.

Die Entscheidung über die Rezeptflicht obliegt dem Bundesgesundheitsministerium, das in der Regel allerdings dem Votum des Ausschusses folgt.

(DGU, BvDU / ms)