Sonderfall Geburtshilfe: Zeit, die richtigen Weichen zu stellen19. April 2023 Bild: © Wolfgang Vogt – pixabay.com Der Deutsche Hebammenverband e. V. hat ein Statement seiner Präsidentin Ulrike Geppert-Orthofer veröffentlicht. Die Krankenhausreform sollte demnach auch zur Weichenstellung in der Geburtshilfe verwendet werden. „Als Deutscher Hebammenverband sehen wir mit der Krankenhausreform die Chance gekommen, jetzt entscheidende Weichenstellungen im Sinne einer optimalen, wohnortnahen und flächendeckenden Geburtshilfe vorzunehmen. Das bedeutet im Grundsatz eine Abkehr vom ausschließlich medizinischen Umgang mit Schwangerschaft. Frauen in der Schwangerschaft, Mütter und Kinder sind im Regelfall gesunde Menschen. Sie haben ihren eigenen Bedarf an fachlicher und individueller Begleitung, der sich deutlich von dem kranker Menschen unterscheidet. Die Geburtshilfe nimmt also per se eine Sonderstellung im Gesundheitswesen ein. Wir sind insofern ermutigt, dass Bund und Länder die Geburtshilfe weiterhin auf allen Leveln des Klinikangebots vorhalten wollen. Mit unserem Positionspapier „Hebammengeleitete Geburtshilfe – eine unverzichtbare Säule der Grundversorgung” zeigen wir auf, wie die Versorgung mit einer hochwertigen Geburtshilfe sowohl in Metropolen als auch im ländlichen Raum organisiert werden sollte. Ergänzend schlagen wir die Einführung einer eigenen Leistungsgruppe „Hebammengeleitete Geburt” vor. Unser Modell bietet eine Grundlage dafür, das Potenzial der physiologischen Geburtshilfe flexibel und für alle Kliniken passend auf allen Leveln vollends auszuschöpfen, indem die interprofessionell arbeitende Geburtshilfe mit dem Facharztstandard adäquat kombiniert werden. Ausgangspunkt ist dabei immer der individuelle Bedarf der Frau mit Fokus auf eine physiologische, interventionsarme Geburt. Es geht um das richtige Team, die richtige Zeit und den richtigen Ort. Zusammen mit einem gut funktionierenden Verlegungskonzept und einer sinnvollen Verzahnung von ambulanten und klinischen Leistungen lassen sich so die besten Voraussetzungen für eine qualitätsgesicherte Versorgung von Frauen über den gesamten Betreuungsbogen erfüllen. Ein Prinzip, das sich auch die Krankenhausreform zum Vorsatz machen sollte.”
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