Sonstige Produkte zur Wundbehandlung: Vorläufiger Rapid Report veröffentlicht20. Januar 2025 © Mari – stock.adobe.com (Symbolbild) Im Auftrag des G-BA erstellt das IQWiG derzeit eine wissenschaftliche Ausarbeitung zu klinischen Studien im Therapiegebiet Wundbehandlung mit einer Fokussierung auf eine Bewertung der Endpunkte. Die Beauftragung durch den Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfolgte vor dem Hintergrund einer Gesetzesänderungen aus dem Jahr 2023, gemäß derer der G-BA die Hersteller von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung (sPzW), insbesondere zu konkreten Inhalten der vorzulegenden Unterlagen und Studien einschließlich der patientenrelevanten Endpunkte, berät. Sonstige Produkte zur Wundbehandlung sind eine von drei 2019 gesetzlich festgelegten Gruppen von Produkten, die zur Wundbehandlung eingesetzt werden. Hierbei unterscheiden sich sPzW gegenüber Verbandmitteln dadurch, dass sie über eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkungsweise im menschlichen Körper der Wundheilung dienen (vgl. § 31 Absatz 1a SGB V). SPzW können nach Prüfung des medizinischen Nutzens durch den G-BA und Aufnahme in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie verordnungsfähig werden. Der jetzt vorliegende vorläufige Rapid Report gibt Empfehlungen zur Planung und Durchführung von versorgungsrelevanten Studien im Therapiegebiet chronische Wunden und damit auch zur Bewertung bereits laufender oder abgeschlossener Studien. Den vorläufigen Rapid Report veröffentlicht das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit dem Ziel, Argumente aus der Fachöffentlichkeit und von anderen Interessierten miteinzubeziehen. Stellungnahmen sind möglich bis zum 28. Januar 2025. Sofern diese Fragen offenlassen, werden die Stellungnehmenden zu einer mündlichen Erörterung voraussichtlich am 21. Februar 2025 eingeladen. Im Anschluss wird der finale Rapid Report zum Projekt erstellt.
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