SoVD: Brillen müssen wieder Kassenleistung werden

Foto: © dadima – stock.adobe.com

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hält es für “dringend geboten”, Brillen wieder in den Leistungskatalog der GKV aufzunehmen.

Anlässlich der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages (4. November) zur Frage der Kostenübernahme für Sehhilfen durch die Gesetzliche Krankenversicherung erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer, grundsätzlich müssten alle Leistungen, deren Nutzen medizinisch erwiesen sei, wieder zum Leistungsspek­trum der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören.

In einer solidarischen Krankenversicherung, so Bauer, dürfe es nicht primär um die Finanzierbarkeit gehen, sondern darum, dass diejenigen Leistungen gewährt würden, die notwendig seien, “um ein Höchstmaß an Gesundheit zu erreichen und zu erhalten oder krankheitsbedingte Nachteile auszugleichen”.

“Die solidarische Krankenversicherung besteht seit über 130 Jahren”, erinnerte Bauer und kritisierte, dass in Zeiten knapper Sozialkassen die Politik stets damit reagiere, Leistungen der GKV zu streichen, zu kürzen oder neue Hürden für deren Inanspruchnahme aufzubauen. Damit aber sei letztlich nur eines erreicht worden: “eine zusätzliche und einseitige Belastung der Versicherten”.

Die gesamte Stellungnahme des SoVD zur Anhörung:
https://www.bundestag.de/resource/blob/803024/898b54571f8602d2e
df4d3d30354eacc/19_14_0237-8-_Sozialverband-Deutschland-SoVD-Sehhilfen-data.pdf