SPECTARIS: Höhere Qualität der Hilfsmittelversorgung durch Leitverträge sicherstellen17. Mai 2023 Symbolbild.©Alexander Raths-stock.adobe.com Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Vertragstransparenz zu erhöhen fordert SPECTARIS standardisierte Rahmenverträge in der Hilfsmittelversorgung und liefert dafür konkrete Vorschläge in einem neuen Positionspapier. Es ist ein gewaltiger Verwaltungsaufwand: Aktuell existieren rund 1.000 Hilfsmittelversorgungsverträge für rund 50 Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses und mehrere Tausend Hilfsmittel, die zwischen Hilfsmittel-Leistungserbringern und den rund 95 Krankenkassen aufwändig ausgehandelt wurden. Um diesen Aufwand zu reduzieren, fordert SPECTARIS standardisierte allgemeinverbindliche Leitverträge in der Hilfsmittelversorgung. „Mit Leitverträgen könnten wir einen deutlichen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten“, betont Hubertus Lasthaus, Mitglied des Medizintechnik-Vorstands bei SPECTARIS, dem Deutschen Industrieverband für Optik, Photonik, Analysen- und Medizintechnik e.V.. Einen konkreten Vorschlag zur Realisierung von Leitverträgen in der Hilfsmittelversorgung liefert das neue Positionspapier des Verbandes. Der Vorschlag sieht vor, dass in einem ersten Schritt der Rahmen für standardisierte allgemeinverbindliche Leitverträge geschaffen wird. In diesem Rahmen sollen produktgruppenübergreifend die allgemeinen Verwaltungs- und Abrechnungsprozesse sowie deren erforderliche Dokumentation festgelegt werden. Im zweiten Schritt werden die produktgruppenspezifischen Inhalte für die Produkt-, Versorgungs- und Ergebnisqualität für den gesamten Anwendungszeitraum des Hilfsmittels festgelegt. Hierbei ist entscheidend, dass die notwendige Kompetenz der Hilfsmittel-Leistungserbringer aus den entsprechenden Produktgruppenbereichen eingebunden wird, um eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen. Der Inhalt dieser so entstehenden Leitverträge macht in der Regel rund 90 Prozent der Vertragsinhalte von Versorgungsverträgen aus. Diese Vertragsinhalte sind damit fix und müssen nicht jedes Mal neu verhandelt, sondern gegebenenfalls nur angepasst werden, wenn es eine gesetzliche oder ähnliche übergeordnete Änderung gibt. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand enorm. Letztlich wird dadurch insbesondere auch die Qualität der Versorgung standardisiert. So können sich die Hilfsmittel-Leistungserbringer sowie die Krankenkassen auf die nicht standardisierten letzten rund zehn Prozent der Vertragsinhalte konzentrieren und die Versorgung dadurch noch weiter verbessern. Entscheidend ist, dass auf Basis dieser Leitverträge ohne viel Aufwand einzel- oder gruppenvertragliche Inhalte, unter anderem GKV-spezifische Leistungen und Preise, vereinbart werden können. Lasthaus weist darauf hin: „Mit dieser Form von Leitverträgen wird nicht nur der Verhandlungs- und Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten massiv reduziert, sondern auch die Vertragstransparenz erhöht, insbesondere für die Versicherten und Patienten“, erklärt Lasthaus. Zusätzlich wird damit der Wettbewerb unter den Leistungserbringern sichergestellt, denn mit der Festlegung GKV-spezifischer Leistungen, von Preisen und anderen spezifischen Leistungsangeboten der Hilfsmittel-Leistungserbringer, bleibt noch ausreichend Spielraum in den Vertragsverhandlungen, um sich sowohl als Krankenkasse als auch als Leistungserbringer von den Wettbewerbern unterscheiden. Wettbewerb führt auch hier zu einer höheren Qualität der Versorgung.
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