Spezielle sektorengleiche Vergütung und tagesstationäre Behandlungen – SpiFa bleibt kritisch5. Dezember 2022 Bleiben kritisch, v.l.: Robert Schneider, Dirk Heinrich und Helmut Weinhart (Fotos v.l.: Die Hoffotografen, A. Schoelzl, D. Rasche) Mit der Neuschaffung der §115e und §115f im SGB V will die Ampelkoalition Tatsachen schaffen und dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ Rechnung tragen. Der SpiFa beäugt kritisch den Verlauf der Verhandlungen zur speziellen sektorengleichen Vergütung, die Auslegung des §115e und die künftige Ausgestaltung von „Hybrid-DRGs“. „In dem nun beschlossenen Gesetz ist zumindest ein grundsätzlicher Denkansatz in Richtung Hybrid-DRGs erkennbar, das begrüßen wir natürlich. Entscheidend wird aber sein, welche Richtung die Bundesregierung nun weiter einschlägt, um tatsächlich die Grenze zwischen dem ambulanten und stationären Sektor zu überwinden, und wie das konzeptionell ausgestaltet werden soll,“ so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. „Die Fachärztinnen und Fachärzte stehen aber grundsätzlich zur Idee der Hybrid-DRGs. Der SpiFa und seine Mitgliedsverbände haben hierfür mit der Vorlage Ihres Konzeptes für eine ‚Struktur und Vergütung ärztlich intersektorale Leistungen‘ eine umsetzbare Möglichkeit aufgezeigt“, so Heinrich weiter. Grundsätzliche Zustimmung gibt es seitens des SpiFa auch dafür, dass die konkrete Ausgestaltung des §115f nun vorerst wie üblich durch die Selbstverwaltung erfolgen soll und nicht direkt per Rechtsverordnung durch den Gesetzgeber. SpiFa Hauptgeschäftsführer Robert Schneider zeigt sich jedoch auch hier skeptisch: „Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit die Verhandlungen der drei beteiligten Seiten zum Erfolg führen. Der gesteckte Zeitrahmen der Bundesregierung ist – wohl auch bewusst – knapp bemessen, und das Herbeiführen einer tragfähigen und für alle drei Seiten akzeptablen Lösung benötigt nun mal mehr Zeit. Der SpiFa wird den Verhandlungsverlauf und auch eine drohende Verordnung seitens des Gesetzgebers kritisch-konstruktiv mitverfolgen.“ Dr. Helmut Weinhart, 2. stellvertretender Vorsitzender des SpiFa beäugt hingegen kritisch die Umsetzung der tagesstationären Behandlungen: „Die im Gesetzestext verwendete Begrifflichkeit „in medizinisch geeigneten Fällen“ ist für eine rechtssichere Anwendung in der Praxis viel zu unkonkret. Aus Sicht der Fachärztinnen und Fachärzte jedenfalls sind alle operativ-invasiven Eingriffe am Patienten davon bereits ausgeschlossen. Denn dort lässt sich das zwischenzeitliche Entlassen von Patienten nach Hause aus medizinischen, organisatorischen, und nicht zuletzt auch aus rechtlichen Gründen nicht umsetzen. Auf dieses Glatteis werden sich kein Krankenhaus und keine Fachärztin oder Facharzt begeben“, ist Weinhart überzeugt.
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