SpiFa: Ambulantisierung auch ambulant denken

Helmut Weinhart. Foto: D. Rasche / SpiFa

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) fordert Nachbesserungen bei der Umsetzung der Hybrid-DRG. Größter Kritikpunkt: die Reform wird ausschließlich vom stationären Standpunkt aus konzipiert. Ein Wettbewerb um die beste Patientenversorgung zwischen der ambulanten und stationären Versorgungsebene werde so kaum entstehen. 

Die Ambulantisierung bislang unnötig stationär erbrachter Leistungen soll gefördert und zügig umgesetzt werden, so der Wunsch der Ampelparteien im Koalitionsvertrag. Mit der Einführung der sektorengleichen Vergütung mittels Hybrid-DRG zum 1.1.2024 ist ein wichtiger Schritt getan. Allerdings fehlen echte Anreize, kurzstationäre Leistungen künftig ambulant zu erbringen, zum Teil werden sogar Fehlanreize gesetzt, die es unbedingt im Vorfeld zu vermeiden gilt, konstatiert der SpiFa.

„Während für die Vorbereitung der Förderung der Ambulantisierung im stationären Versorgungsbereich strukturelle und materielle Voraussetzungen geschaffen werden, ist dies für den ambulanten Versorgungsbereich nicht vorgesehen, sodass ein Wettbewerb auf Augenhöhe – wie seit über 30 Jahren – politisch gewünscht, erneut ad absurdum geführt wird”, erklärt Dr. Helmut Weinhart, 2. stellvertretender Vorsitzender des SpiFa. Ohne entsprechende Anreize und ohne gleichwertigen Zugang zu Hybrid-DRGs für die stationäre und die ambulante Seite werde man mit Hybrid-DRGs das Ambulantisierungspotenzial kaum heben geschweige denn Kosten im Gesundheitssystem sparen”, ist Weinhart überzeugt.

Der SpiFa erhebt konkrete Forderungen, die erfüllt sein müssen, um auch für ambulante Versorgungsstrukturen Planungssicherheit herzustellen und einen sinnvollen Wettbewerb entstehen zu lassen. Dazu gehört zum einen eine zeitnahe verbindliche Weiterentwicklung des Startkataloges sowie eine Herausnahme von Sachkosten aus der Fallpauschale, damit insbesondere komplexere ambulantisierbare Operationen, welche mit hohen Sachkosten verbunden sind, auch kostendeckend erbracht werden können.

Weitere Forderungen sind ferner der mögliche Einsatz von Investitionsmitteln für den Aufbau hybrider Versorgungsstrukturen, sowie die Einführung einer Vorhaltevergütung, wie sie für den stationären Versorgungsbereich vorgesehen ist, auch für den ambulanten Bereich. Darüber hinaus fordert der SpiFa Regelungen, die Rechtssicherheit bei der Kooperation von Krankenhäusern und Vertragsärztinnen und -ärzten schafft.