SpiFa: Belegarztwesen immer tiefer in der Krise15. Februar 2019 Fordern Stabilisierungsmaßnahmen und eine zeitnahe Reform des Belegarztwesens: Axel Schroeder (l.) und Hans-Friedrich Spies, Vorstandsmitglieder des SpiFa. Foto: Andreas Schoelzel/SpiFa Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) sieht das Belegarztwesen in der Krise – und fordert von der Politik dringend Stabilisierungsmaßnahmen und eine zeitnahe Reform. Belegärzte arbeiteten an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Sie seien seit Jahrzehnten die einzig funktionierende Integration zwischen diesen beiden Sektoren, heißt es in einer Mitteilung des SpiFa. „Umso dramatischer ist die Tatsache, dass der Gesetzgeber auch im TSVG bisher nicht bereit ist, zumindest eine stützende Maßnahme zu ergreifen und so die immer geringer werdenden, noch arbeitenden belegärztlichen Strukturen zu erhalten.“ so SpiFa-Vorstand Dr. Axel Schroeder. Für den Fachärzteverband zeigt sich die schwierige Situation des Belegarztwesens an den immer weiter sinkenden Zahlen – bei belegärztlichen Leistungen, bei belegärztlichen Abteilungen an Krankenhäusern und bei der Zahl der Belegärzte selbst. Deshalb fordert der SpiFa den Gesetzgeber auf, „noch im Rahmen des TSVG tätig zu werden, um ein vollständiges Sterben der belegärztlichen Strukturen zu verhindern”. Schon jetzt kann im Belegkrankenhaus nach dem § 121 SGB V auf Antrag eine Hauptabteilungs-DRG abgerechnet werden. Daraus würde der Belegarzt vergütet, wenn seine Leistung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) nicht ausreichend abgebildet ist, so der SpiFa. Das funktioniere bisher deshalb nicht, weil diese beantragte DRG nach dem Krankenhausentgeltgesetz (§ 18 Abs. 3 Satz 1) nur zu 80 Prozent ausgezahlt wird. „Diese 80%-Regelung muss fallen und die ärztliche Leistung voll vergütet werden!“ fordert Dr. Hans-Friedrich Spies, SpiFa-Vorstand. Laut Schroeder gibt es zwei Hauptursachen für die zu beklagende Fehlentwicklung, die von Kassen- wie auch Belegärzten beklagt wird. Eine davon sei das unterschiedliche Leistungsrecht zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung. Der restriktive Erlaubnisvorbehalt gelte für den EBM. Nach diesem, für die vertragsärztliche Versorgung gültigen Abrechnungssystem, müssen Belegärzte ihre Leistungen auch bei einer stationären Behandlung abrechnen. Dagegen ist der offene Verbotsvorbehalt Grundlage der Krankenhausabrechnung. Viele Leistungen, die im Krankenhaus möglich sind, bekomme der Belegarzt wegen fehlender EBM-Ziffer nicht vergütet. Die Differenz zwischen ambulantem und stationärem Leistungskatalog nimmt laut SpiFA seit Jahren zu, weil nur wenig neue Leistungen im EBM aufgenommen werden, während sie flexibel in das DRG-System eingefügt werden. Es sei deshalb schon lange überfällig, den Verbotsvorbehalt auch für die Vergütung der Belegärzte zu übernehmen, damit Arzt und Krankenhaus wieder einheitlich abrechnen können – so die Forderung des Fachärzteverbandes. Zweite Ursache der Fehlentwicklung ist für den SpiFA die Vergütung im EBM selbst. „Sie ist fehlerhaft und unbefriedigend geregelt. Die Kalkulation stellt auf die ambulante Leistung ab und berücksichtigt nicht die höhere Morbidität stationär behandelter Patienten“, moniert Schroeder. Das EBM-Kapitel, in dem die belegärztliche Bezahlung geregelt ist, basiere auf dem der ambulanten Operationen und sei deshalb zu kurz gegriffen. „Konservative Fächer wie die Innere Medizin kommen dabei voll unter die Räder, sodass es kaum noch internistische belegärztliche Abteilungen gibt. Sie wurden in den vergangenen Jahren in Hauptabteilungen umgewandelt“. Ein Abwarten auf die Ergebnisse der von der großen Koalition eingesetzten Bund-Länder-Kommission ist für den SpiFa nicht vertretbar. Es könne zwar davon ausgegangen werden, dass auch die notwendige Reform des Belegarztwesens in diesem Kontext angegangen werde, aber: „Mit Ergebnissen, geschweige denn mit den notwendigen gesetzlichen Regelungen, ist allerdings nicht vor 2021, bzw. nicht mehr in dieser Legislaturperiode zu rechnen“, argumentiert Schroeder. Für das in der Krise steckende Belegarztwesen sei das zu lange. Es bestehe die Gefahr, dass das Belegarztwesen als noch funktionierende Integration, die von allen Seiten als solche begrüßt wird, gänzlich verschwinden werde. Der SpiFa hofft, dass dieser vernünftige Vorschlag beim Gesetzgeber auf offene Ohren stößt.
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