SpiFa: Belegarztwesen wird immer tiefer in die Krise gestürzt – Hilfsmaßnahmen ins TSVG aufnehmen15. Februar 2019 Illustration: © pathdoc – Fotolia.com Belegärzte arbeiten an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. “Sie sind seit Jahrzehnten die einzig funktionierende Integration zwischen diesen beiden Sektoren”, betont der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa). Umso dramatischer sei die Tatsache, dass der Gesetzgeber auch im TSVG bisher keine Bereitschaft zeige, “zumindest eine stützende Maßnahme zu ergreifen”, um so die immer geringer werdenden, noch arbeitenden belegärztlichen Strukturen zu erhalten. Die schwierige Situation des Belegarztwesens, so der SpiFa, zeige sich – wie bereits im Dezember 2018 öffentlich verlautbart – an den immer weiter sinkenden Zahlen bei den belegärztlichen Leistungen, den belegärztlichen Abteilungen und an der Zahl der Belegärzte selbst. Der Verband fordert daher den Gesetzgeber auf, noch im Rahmen des TSVG tätig zu werden, um ein vollständiges Sterben der belegärztlichen Strukturen zu verhindern. Schon jetzt kann nach Angaben des SpiFa im Belegkrankenhaus nach dem § 121 SGB V auf Antrag eine Hauptabteilungs-DRG abgerechnet werden. Daraus würde der Belegarzt vergütet, wenn seine Leistung im EBM nicht ausreichend abgebildet sei. Das funktioniere bisher leider deshalb nicht, weil diese beantragte DRG nach dem Krankenhausentgeltgesetz (§ 18 Abs. 3 Satz 1) nur zu 80 Prozent ausgezahlt werde. „Diese 80-Prozent-Regelung muss fallen und die ärztliche Leistung voll vergütet werden“, meint SpiFa-Vorstand Dr. Hans-Friedrich Spies. Zwei Hauptursachen Laut Dr. Axel Schroeder, ebenfalls Vorstandsmitglied des Spitzenverbandes, gibt es zwei Hauptursachen für die Fehlentwicklung, die von Kassen- wie auch der Belegärzte beklagt werde. Eine davon sei das unterschiedliche Leistungsrecht zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung. Der restriktive Erlaubnisvorbehalt gelte für den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Nach diesem für die vertragsärztliche Versorgung gültigen Abrechnungssystem müssten Belegärzte ihre Leistungen auch bei einer stationären Behandlung abrechnen. Dagegen sei der offene Verbotsvorbehalt Grundlage der Krankenhausabrechnung. Viele Leistungen, die im Krankenhaus möglich seien, bekomme der Belegarzt wegen fehlender EBM-Ziffer nicht vergütet. Die Differenz zwischen ambulantem und stationärem Leistungskatalog nehme seit Jahren zu, weil nur wenig neue Leistungen im EBM aufgenommen würden, während sie flexibel in das DRG-System eingefügt würden. Es sei deshalb schon lange überfällig, den Verbotsvorbehalt auch für die Vergütung der Belegärzte zu übernehmen, damit Arzt und Krankenhaus wieder einheitlich abrechnen könnten. Die zweite Ursache, so Schroeder weiter, sei die Vergütung im EBM selbst. „Sie ist fehlerhaft und unbefriedigend geregelt. Die Kalkulation stellt auf die ambulante Leistung ab und berücksichtigt nicht die höhere Morbidität stationär behandelter Patienten“, moniert Schroeder. Das EBM-Kapitel, in dem die belegärztliche Bezahlung geregelt sei, basiere auf dem der ambulanten Operationen und sei deshalb zu kurz gegriffen. „Konservative Fächer wie die Innere Medizin kommen dabei voll unter die Räder, sodass es kaum noch internistische belegärztliche Abteilungen gibt. Sie wurden in den vergangenen Jahren in Hauptabteilungen umgewandelt.” Ein Abwarten auf die Ergebnisse der von der großen Koalition eingesetzten Bund-Länder-Kommission ist nach ansicht de SpiFa nicht vertretbar. Es könne zwar davon ausgegangen werden, dass auch die notwendige Reform des Belegarztwesens in diesem Kontext angegangen werde, aber: „Mit Ergebnissen, geschweige denn mit den notwendigen gesetzlichen Regelungen, ist allerdings nicht vor 2021 beziehungsweise nicht mehr in dieser Legislaturperiode zu rechnen“, argumentiert Schroeder. Für das in der Krise steckende Belegarztwesen sei das zu lange. Es bestehe die Gefahr, dass das Belegarztwesen als noch funktionierende Integration, die von allen Seiten als solche begrüßt werde, gänzlich verschwinden werde. Quelle: SpiFa
Mehr erfahren zu: "Glaukom: Gängige Augensalben können Implantate schädigen" Weiterlesen nach Anmeldung Glaukom: Gängige Augensalben können Implantate schädigen Anhand klinischer und experimenteller Belege zeigt eine neue Studie der Nagoya-Universität, Nagoya, Japan, dass Augensalben auf Petrolatum-Basis das Implantat Preserflo®-MicroShunt beeinträchtigen können.
Mehr erfahren zu: "Demenz vorbeugen: Warum Hörgerät und Brille wichtig fürs Gehirn sind" Demenz vorbeugen: Warum Hörgerät und Brille wichtig fürs Gehirn sind Was haben Hörgerät und Brille mit Demenzprävention zu tun? Mehr, als viele denken. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative (AFI) zeigt, warum unbehandelte Hör- und Sehschwächen das Demenzrisiko erhöhen können – […]
Mehr erfahren zu: "Biosensoren: Mit leuchtenden GPCRs Licht ins Dunkel bringen" Biosensoren: Mit leuchtenden GPCRs Licht ins Dunkel bringen Einem Forschungsteam der Universitätsmedizin Mainz ist es gelungen, erstmals in lebenden Zellen zu beobachten, wie G-Protein-gekoppelte Rezeptoren auf Wirkstoffe reagieren.