SpiFa bemängelt den Referentenentwurf zur Notfallreform26. Juni 2024 Die Notfallreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erntet heftige Kritik vom SpiFa. (Symbolfoto: ©vegefox.com/stock.adobe.com) Laut Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) zeichnet sich der aktuelle Entwurf zur Reform der Notfallversorgung durch Unterfinanzierung und Inkonsequenz aus. Angesichts der enormen Herausforderungen in der Notfallversorgung der Bevölkerung – an der die niedergelassen Ärztinnen und Ärzte, die Notaufnahmen der Krankenhäuser und die Rettungsdienste beteiligt sind –, sieht der SpiFa eine Reform der Notfallversorgung als dringlich an, wie der Verband in einer aktuellen Mitteilung betont. Es würden jedes Jahr Millionen Patienten in den Krankenhausnotaufnahmen und vielfach anschließend in den Krankenhausbetten landen, die dort nicht hingehörten. Die Ausgaben für diese Fälle beziffert der SpiFa auf fast fünf Milliarden Euro schon vor zehn Jahren. „Auch an dieser Stelle gibt es seit Jahren kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem“, heißt es vom Verband. Eine effektive und am medizinischen Bedarf ausgerichtete Steuerung der Patienten und eine bessere Verzahnung der Versorgungsbereiche sei deshalb auch in der Notfallversorgung notwendig. „Die im BMG beabsichtige Notfallreform bleibt aber inkonsequent, wenn entgegen wissenschaftlicher Expertise auch des Sachverständigenrates Gesundheit die Leitung und Organisation der zentralen Erstaufnahmestelle (vulgo: ,der gemeinsame Tresen‘) in den Integrierten Notfallzentren (INZ) in der Verantwortung der Krankenhäuser gelegt werden soll“, so der SpiFa weiter. Es stehe damit zu befürchten, dass je nach Bettenauslastung weiter Patienten über die Notaufnahmen in die Krankenhausbetten wanderten, die dort aus medizinischen Gründen nichts zu suchen hätten. Es brauche allerdings keine rund um die Uhr besetzten KV-Notdienstpraxen in den INZs, sondern vor allem zu den regulären Praxisöffnungszeiten eine gute Verzahnung mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, fordert der SpiFa. Gerade mit Blick auf den zunehmenden Mangel an Ärztinnen und Ärzten in der vertragsärztlichen Versorgung sei es weder realistisch, noch zielführend, den Personalbedarf für INZ aus diesem Personenkreis zu decken. Der SpiFa bemängelt die fehlende Finanzierung der Notfallreformvorschläge aus dem BMG für die vertragsärztliche Versorgung und die Kassenärztlichen Vereinigungen: „Es ist vollkommen inakzeptabel, dass Angebote und vertragsärztliche Strukturen der Kassenärztlichen Vereinigungen ohne Gegenfinanzierung seitens der Krankenkassen ausgeweitet und ergänzt werden sollen. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und ihre Leistungen sind bereits heute drastisch unterfinanziert. Auch tragen sie die Defizite des vorgehaltenen ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Es darf ihnen kein weiteres Sonderopfer abverlangt werden! Die Politik muss jetzt dafür sorgen, dass das Geld endlich dem medizinischen Bedarf folgt und muss für eine auskömmliche Finanzierung sorgen“, so SpiFa- Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich.
Mehr erfahren zu: "Studie entdeckt Zusammenhang von CRPS und Migräne" Studie entdeckt Zusammenhang von CRPS und Migräne Menschen, die an einem komplexen regionalen Schmerzsyndrom (CRPS) leiden, entwickeln im Laufe der Erkrankung häufig Kopfschmerzen oder eine Migräne. Das zeigt eine aktuelle Erhebung unter CRPS-Betroffenen aus Australien.
Mehr erfahren zu: "Vor beidseitiger Lungentransplantation: Patient lebt 48 Stunden ohne Lunge" Vor beidseitiger Lungentransplantation: Patient lebt 48 Stunden ohne Lunge Aufgrund einer schweren Erkrankung mussten bei einem US-Amerikaner beide Lungenflügel entfernt werden. Das Besondere: Eine neue Lunge erhielt er erst 48 Stunden später. Überbrückt wurde dieser Zeitraum mit einem künstlichen […]
Mehr erfahren zu: "Neu auf dem deutschen Markt: Remimazolam zur Allgemeinanästhesie und prozeduralen Sedierung" Weiterlesen nach Anmeldung Neu auf dem deutschen Markt: Remimazolam zur Allgemeinanästhesie und prozeduralen Sedierung Nur selten werden in der Anästhesiologie neue Arzneimittel zugelassen. Mit Remimazolam steht nun seit Beginn dieses Jahres in Deutschland ein neues intravenöses Anästhetikum zur Verfügung.