SpiFa: Berufsverbände bei G-BA-Bewertungsverfahren stärker beteiligen16. Juni 2020 Illustration: © Андрей Яланский – stock.adobe.com Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) äußert sich positiv zum vorliegenden Referentenentwurf der Methodenbewertungsverfahrensverordnung (MBVerfV-RefE) und schlägt eine stärkere Beteiligung der Berufsverbände vor. Der SpiFa unterstützt mit seinen Mitgliedsverbänden das Ziel des Gesetzgebers, die Verfahren zur Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu beschleunigen. Er begrüßt daher, dass das Bundesgesundheitsministerium beabsichtigt, mit dem vorliegenden Referentenentwurf der Methodenbewertungsverfahrensverordnung – MBVerfV-RefE* Verfahrensgrundsätze der Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden festzulegen, die insbesondere der Straffung, Beschleunigung und Strukturierung dienen. Die Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) regelt, so betont der SpiFa, dass neben Sachverständigen der medizinischen Wissenschaft und Praxis insbesondere auch Dachverbänden von Ärztegesellschaften Gelegenheit geboten wird, eine erste Einschätzung abzugeben. Im Wortlaut des § 3 Absatz 2 MBVerfV-RefE fänden sich „Dachverbände von Ärztegesellschaften“ jedoch nicht. Der SpiFa fordert daher eine entsprechende Nachbesserung, sodass auch maßgebliche Spitzenorganisationen auf Bundesebene ihren Sachverstand einbringen können. Der SpiFa regt außerdem an, den Katalog der Antragssteller entweder gesetzlich zu erweitern oder die internen Verfahren zur Antragstellung bei den antragsbefugten Trägern gesetzlich transparenter auszugestalten. Der SpiFa erinnert, dass er sich bereits 2017 mit seinem Positionspapier „Innovationen im deutschen Gesundheitsmarkt“** ebenfalls für eine Beschleunigung des Innovationszugangs im deutschen Gesundheitswesen ausgesprochen hatte. Darin sei deutlich geworden, dass der Innovationszugang im deutschen Gesundheitswesen heute immer durch die gleichen Institutionen befördert oder behindert werde. Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa: „Die für den Innovationszugang maßgeblichen Organisationsstrukturen werden seit fast zwei Dekaden von denselben Trägerorganisationen dominiert. Es herrscht dabei sogar Personen-Identität. Das muss geändert werden. Unsere Forderung nach Beteiligung maßgeblicher Spitzenorganisationen ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.“ Anm. d. Red.:*Link zum Referentenentwurf:https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/M/RefE_MBVerfV.pdf**Link zum Positionspapier: https://www.spifa.de/wp-content/uploads/2017/04/2017-04-18-Positionspapier_Innovationszugang-zum-dt.-Gesundheitsmarkt.pdf
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