SpiFa: Digitalisierung der Krankenhäuser nicht über den Gesundheitsfonds finanzieren

Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa. Foto: SpiFa

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) übt deutliche Kritik an der geplanten Finanzierung der Digitalisierung der Krankenhäuser und lehnt den Zugriff auf den Gesundheitsfonds als Instrument der Vorfinanzierung ausdrücklich ab.

Der Spitzenverband richtet sich gegen die vorliegende Formulierungshilfe des Entwurfes für ein Krankenhauszukunftsgesetz. Dieses sehe vor, dass zur Förderung von Digitalisierungsprojekten ein Krankenhauszukunftsfonds vom Bund in Höhe von 3 Milliarden EUR eingerichtet werden soll. Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds diene zur Vorfinanzierung des Vorhabens und solle anschließend durch den Bund ausgeglichen werden.

Dass der Bund Investitionen der Krankenhäuser finanzieren will, ist für den SpiFa ein deutlicher Verstoß gegen Artikel 104a Grundgesetz (GG), in dem die Kompetenzenverteilung zur Finanzierung zwischen Bund und Ländern ausdrücklich geregelt ist. Allein die Bundesländer selbst sind für die Finanzierung von Investitionen in die Infrastruktur ihrer Krankenhäuser zuständig.

„Der hier durch den Bund erfolgende weitere Griff in den Gesundheitsfonds ist nicht nur eine fragwürdige Zweckentfremdung dieser durch die gesetzlich Versicherten und deren Arbeitgeber als Solidargemeinschaft aufgebrachten Mittel. Neben den ohne medizinischen Anlass erfolgenden Testungen von Personen soll jetzt auch, ohne einen klaren Kompass zu haben, dem undifferenzierten Konservieren von stationären Strukturen Vorschub geleistet werden“, so Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa e.V. in Berlin. „Zudem entsteht der Eindruck, dass am Ende insbesondere die gesetzlich Versicherten in den östlichen Bundesländern die strukturellen Defizite und die politische Mutlosigkeit im westlichen Teil des Landes bezahlen sollen, wo es nach wie vor die deutlichsten Probleme beim Strukturwandel gibt“, so Lindemann weiter.

Man beobachte mit Sorge, dass die Bundesländer seit Jahrzehnten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen und damit einem Strukturwandel der Krankenhauslandschaft Deutschlands entgegenstehen. Zwar begrüße man die Suche nach Wegen, um den Strukturwandel in den Krankenhäusern zu ermöglichen, Erfahrungen aus der anhaltenden Corona-Pandemie zeigten jedoch, dass das (Vor-)Finanzieren von einzelnen Maßnahmen, wie zum Bespiel der Aufbau und Betrieb von zusätzlichen Intensivbetten, nur sinnvoll sei, wenn die Verteilung und Bewilligung der finanziellen Mittel antragsbezogen gesteuert und nach strengen Kriterien überwacht werde.

Nach Ansicht des SpiFa sollte der Bund ein Mitspracherecht bei der geplanten und neu strukturierten Krankenhauslandschaft in Deutschland erhalten. Wolle er finanzielle Anreize setzen, sollten diese laut SpiFa mit deutlichen Bedingungen versehen sein, die es ermöglichen, “zielgenau die in der Zukunft tatsächlich notwendigen und nicht die lokalpolitisch beschützten Strukturen zu digitalisieren.”