SpiFa-Frühjahrstagung: Entbudgetierung bleibt zentrale Forderung23. April 2018 Das “Sparschwein” Budgetierung soll vom Tisch der ambulanten fachärztlichen Versorgung. Foto: ©designer491 – Fotolia.com Die Mitgliedsverbände des Spitzenverbandes der Fachärzte Deutschlands (SpiFa) haben sich am 20. und 21. April zu ihrer Frühjahrstagung getroffen. In mehreren einstimmigen Beschlüssen bewerten sie die Vorhaben der Koalitionspartner und formulieren Vorschläge zur Verbesserung der Versorgung. Ein Hauptziel ist die Entbudgetierung ambulanter fachärztlicher Leistungen. „Circa 20 Prozent aller ambulant erbrachten fachärztlichen Leistungen werden den Vertragsärzten nicht vergütet“, betont der SpiFa, zu dessen Mitgliedern auch der Berufsverband der Augenärzte (BVA) gehört. Der SpiFa fordert, die bestehende Budgetierung in der vertragsärztlichen Versorgung aufzuheben und bekräftigt als Einstieg in eine Entbudgetierung sein im Juni 2017 vorgelegtes Konzept. Dieses sieht vor, alle relevanten Betreuungs- und Koordinationsleistungen sowie die Leistungen, die die Abrechnung der pauschalierten fachärztlichen Grundvergütung (PFG) nicht verhindern, gesamthaft in die Extrabudgetäre Gesamtvergütung (EGV) zu überführen. Dabei müsse gesichert sein, dass die gesetzlichen Krankenkassen wie gesetzlich vorgesehen auf Dauer das Morbiditätsrisiko übernehmen. „Die Budgetierung ärztlicher Leistungen in der ambulanten Versorgung ist Urheber für eine mangelnde Nachbesetzung von Arztsitzen und der damit entstehenden Wartezeiten in einigen Facharztgruppen. Wir fordern daher die Budgetierung in der ambulanten Versorgung zu beenden und den Vertragsärzten wieder eine faire Grundlage für ihre tägliche Arbeit zu geben“, sagte Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. Echte Lösungen statt Terminservicestellen „Die bisher im Gesetz verankerten Terminservicestellen und deren Nutzung zeigen deutlich, dass das Instrument in der Versorgung weitgehend leerläuft“, meinte SpiFa-Hauptgeschäftsführer Lars F. Lindemann. Eine Ausweitung der Terminservicestellen sei daher nicht der richtige Weg, da die ärztlichen Fachgruppen völlig unterschiedlich betroffen seien. Lindemann: „Wir bieten als SpiFa an, gemeinsam mit Politik und den gesetzlichen Krankenkassen echte Lösungen für Probleme von Wartezeiten zu entwickeln und auch umzusetzen.“ Innovationstreiber in der Versorgung Die Fachärzte in Klinik und Praxis unterstützen die Pläne der Bundesregierung, den Zugang von Innovationen im Gesundheitswesen zu beschleunigen. „Fachärzte sind neben der Industrie Treiber für die Anwendung von innovativen Verfahren und Produkten im Gesundheitswesen; unabhängig davon, ob sie in der Klinik oder Niederlassung tätig sind“, betont der Spitzenverband. Erforderlich sei „eine ‚Fast-Lane‘ für Innovationen“, um den Zugang zu diesen zu beschleunigen, so Heinrich. Dabei sei klar, dass die Selbstverwaltung Vorfahrt habe; wenn diese jedoch nicht liefere, dann sei eine Überholspur nötig. Standardisierung vor Digitalisierung Ebenso unterstützen der SpiFa und seine Mitgliedsverbände die Vorhaben der Bundesregierung im Bereich der Digitalisierung, insbesondere auch der Etablierung neuer Schwerpunkte im Bundesgesundheitsministerium. „Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein, sondern muss den Nutzern der Gesundheitsversorgung dienen“, erklärt der Spitzenverband. Dies seien neben den Patienten vor allem die Fachärzte in Klinik und Praxis. Um eine erfolgreiche Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen, sei eine Standardisierung von Prozessen und Schnittstellen erforderlich. Ohne vorherige Standardisierung und offene Schnittstellen würde die sinnvolle Digitalisierung auf der Strecke bleiben. Absage an die Erhöhung der Mindestsprechstundenzeit Die durch den GKV-Spitzenverband ins Spiel gebrachte und daraufhin in den Koalitionsvertrag aufgenommene Erhöhung des Mindestsprechstundenangebotes für die niedergelassenen Vertragsärzte löst nach Ansicht des SpiFa kein Problem der Versorgung. „Wir lehnen diese pauschale Erhöhung um 25 Prozent grundlegend ab! Dieser Eingriff stellt die gemeinsame Selbstverwaltung grundsätzlich infrage“, begründete Heinrich die Ablehnung. Wenn nicht mehr die Vertragspartner über die gemeinsam gefundenen Vertragsinhalte entscheiden könnten, sollte man das System nicht mehr Selbstverwaltung nennen, sondern vielmehr von „Staatsverwaltung“ sprechen. Fachärzte beteiligen Des Weiteren fordert der SpiFa eine aktive Beteiligung der Fachärzte in Klinik und Praxis bei der Ausarbeitung einer sektorenübergreifenden Versorgung im Rahmen der geplanten Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Bundesregierung. „Gleiches gilt für die Neuordnung der Vergütung.“, so SpiFa-Vorstand Dr. Hans-Friedrich Spies. „Den Fachärzten eine reine Zuschauerrolle zu geben, ignoriert, dass gefundene Regelungen an der Sektorengrenze gemeinsam gefunden und umgesetzt werden müssen. Hierfür bedarf es eines offenen Dialogs, Transparenz und Beteiligung.“ Der SpiFa repräsentiert mit seinen Mitgliedsverbänden nach eigenen Angaben rund 150.000 Fachärzte in Klinik und Praxis, die jeden Tag den Übergang der Patienten zwischen ambulanter und stationärer Versorgung in Deutschland organisieren. Die Beschlüsse der SPiFa-Frühjahrsklausur am 20. und 21. April wurden laut Mitteilung des Verbandes einstimmig gefasst und können im Detail nachgelesen werden unter https://www.spifa.de/fruejahrsklausur-spifa-koav/ Quelle: SpiFa
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