SpiFa: Gleiches Geld für gleiche Leistung an der Grenze ambulant/stationär

Der SpiFa setzt sich für eine einheitliche Leistungsvergütung und die Überwindung der Sektorengrenze ein. Illustration: © mantinov – Adobe Stock

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) unterstützt die Überlegungen zu einer umfassenden Reform der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sowie alle damit einhergehenden gesetzgeberischen Maßnahmen.

Die derzeit angedachten Maßnahmen zur Überführung der Medizinischen Dienste in einheitliche und selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie alle damit verbundenen gesetzlichen Regelungen* können nach Auffassung des SpiFa dazu beitragen, dass die angestellten Ärzte der Medizinischen Dienste ihre Tätigkeit unabhängig ausüben können. „Das stärkt ihr Tun innerhalb eines freien Berufes nachhaltig“, sagte SpiFa-Hauptgeschäftsführer Lars F. Lindemann. Der SpiFa begrüße zudem ausdrücklich den gesetzlichen Auftrag an die gemeinsame Selbstverwaltung zur Überprüfung des Kataloges sowie der einheitlichen Vergütungen gemäß § 115b Absatz 1 SGB V (ambulantes Operieren im Krankenhaus, Anm. d. Red.).

Zugleich weist der SpiFa allerdings darauf hin, dass die gemäß § 115b Absatz 1a SGB V [neu] ausgewählten Organisationen der gemeinsamen Selbstverwaltung “ein maßgebliches Interesse an der Aufrechterhaltung der Sektorengrenze zwischen ambulanter und stationärer Versorgung” hätten. Bisher sei es ihnen innerhalb der gemeinsamen Selbstverwaltung nicht nachhaltig gelungen, eine Entscheidung ausschließlich am Wohl des Patienten über die Frage zu treffen, ob eine stationäre Versorgung notwendig oder eine ambulante Versorgung des Patienten ebenso bedarfsangemessen sei.

„Damit vertreten die Partner der gemeinsamen Selbstverwaltung nach unserem Verständnis nicht wirklich die Interessen jener Ärzte, die eben genau an diesen Schnittstellen arbeiten“, sagte Lindemann. Der SpiFa habe als Organisation, die insbesondere die Interessen der an der Schnittstelle ambulant und stationär tätigen Fachärzte in Klinik und Praxis vertrete, jedenfalls grundsätzlich kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Sektorengrenze. „Vielmehr unterstützt der SpiFa den vom Gesetzgeber verfolgten Ansatz, für gleiche Leistungen gleiches Geld zu bezahlen, unabhängig davon, wo die Leistung erbracht worden ist. Eine einheitliche Vergütung im ambulanten und stationären Versorgungsbereich ist längst überfällig“, so Lindemann. „Sie wird hoffentlich dazu führen, unnötige Verschiebungen in der Patientenversorgung ad acta legen zu können.“

*Referentenentwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)
Die Fachanhörung hierzu fand am 11. Juni statt.

Quelle: SpiFa