SpiFa: “Grundversorgung zu budgetieren, ist unethisch!”

Heinrich
SpiFa-Chef Dirk Heinrich. Foto: Lopata/Axentis

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) nimmt Stellung zu den Forderungen des GKV-Spitzenverbandes gegenüber den grundversorgenden Haus- und Fachärzten nach mehr Leistung unter Beibehaltung der Budgetierung.

Der SpiFa sieht die vom GKV-Spitzenverband zusätzlich geforderten Sprechzeiten von grundversorgenden Haus- und Fachärzten an Wochenenden oder am Abend als “Kampfansage an die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte”, wie es in einer aktuellen Mitteilung heißt.

Der SpiFa unterstützt insoweit die deutlichen Zurückweisungen des Deutschen Hausärzteverbandes und erklärt hierzu: „Grundsätzlich ist die bestehende Budgetierung im vertragsärztlichen Versorgungsbereich endlich aufzuheben. Wir haben mit unseren Mitgliedsverbänden bereits im Jahr 2016 hierzu Vorschläge unterbreitet, wie ein Einstieg in die Entbudgetierung für grundversorgende Haus- und Fachärzte gleichermaßen vorgenommen werden kann.“, so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.

„Budgetierung zu verteidigen und gleichzeitig Wartezeiten bei grundversorgenden Haus- und Fachärzten zu beklagen, ist kein Beitrag zur Lösung der durch die Budgetierung selbst verursachten Probleme.“, ergänzt Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa. „Würden die Gesetzlichen Krankenkassen die von ihren Mitgliedern tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen vollständig vergüten, gäbe es insbesondere bei den grundversorgenden Facharztrichtungen, wie beispielsweise Urologen, HNO-Ärzten, Orthopäden, Gynäkologen, Psychiatern und Kinderärzten, kein nennenswertes Wartezeitenproblem“, so Lindemann weiter.

SpiFa-Chef Heinrich betont: „Bei einem solchen Befund bei der plumpen Forderung nach mehr Sprechstundenzeit ohne Aufhebung der Budgets für die grundversorgenden Leistungen oder zumindest merklicher Entlastung von durch die Krankenkassen gewünschten Verwaltungstätigkeiten zu bleiben, bleibt einfach unlogisch.” Mit Hinweis auf Daten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom April 2018 ergänzt er: “Es ist keinem grundversorgenden Haus- oder Facharzt zu vermitteln, dass durchschnittlich elf Prozent aller erbrachten ärztlichen Leistungen nicht vergütet werden, im Extremfall (Thüringen) sogar bis zu 24 Prozent der Leistungen“, so Heinrich weiter.

(SpiFa/ms)