SpiFa: Therapieentscheidungen müssen Ärzten vorbehalten sein17. November 2023 Helmut Weinhart. Foto: D. Rasche / SpiFa Im Referentenentwurf zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) ist vorgesehen, dass Krankenkassen künftig ihre Versicherten anhand von automatisierten Auswertungen von Gesundheitsdaten zu Gesundheitsrisiken beraten können. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) lehnt dies entschieden ab. „Es ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten, eine Entscheidung über Diagnose und Therapie zu fällen, und das muss auch so bleiben,“ so Dr. Helmut Weinhart, stv. 2. Vorsitzender des SpiFa-Vorstandes. „Stellen Sie sich vor, Sie als Patientin oder Patient werden unerwartet von der Krankenkasse kontaktiert und auf ein potenzielles Gesundheitsrisiko hingewiesen. Viele Patientinnen und Patienten dürften damit überfordert, vor allem aber verunsichert sein und landen mit dieser Information in den Praxen. Nur dort finden sie ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Verhältnis, die Basis für eine solide Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken.“ Der SpiFa erachtet es im Hinblick auf ihre eigentliche Aufgabe als sozialversicherungsrechtlicher Kostenträger weder als sachgerecht noch als vorteilhaft für die Versorgung von Patientinnen und Patienten, wenn Krankenkassen plötzlich im Rahmen dieser Regelung eine Rolle als Leistungserbringer im Gesundheitswesen zuteilwird. Stattdessen könnten die Auswertung und Kenntnis dieser Daten zu erheblichen Interessenkollisionen innerhalb der jeweiligen Krankenkassen führen und so den Patientinnen und Patienten eher zum Nachteil gereichen. Am Tag der Anhörung zu dem Gesetz am 15. November hatten bereits das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Kritik an dem Vorhaben geübt (wir berichteten). Wie Zi und KBV betont auch der SpiFa, dass er im Allgemeinen die Nutzung von Gesundheitsdaten als ein wesentliches Schlüsselelement für die weitere Verbesserung der individuellen Gesundheitsversorgung hält. Diese können auch das deutsche Gesundheitssystems weiterentwickeln und die medizinische Forschung in Deutschland stärken. Der SpiFa plädiert daher dafür, dass bei der Gesetzgebung die in der europäischen Datenschutzgrundverordnung zur Verfügung stehenden Öffnungsklauseln für die Datennutzung vollständig genutzt werden. So könnten bürokratische Barrieren für die Forschung wirksam abgebaut werden. (SpiFa/ms)
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